Personen, die ein weniger als vier Jahre altes Kind adoptieren, haben ab dem 1. Januar 2023 Anspruch auf einen bezahlten Urlaub von zwei Wochen. Der Bundesrat hat die entsprechenden Änderungen in der Erwerbsersatzverordnung auf dieses Datum hin in Kraft gesetzt.
Verschiedene Kantone kennen einen Adoptionsurlaub bereits heute. Dazu zählen Zürich, St. Gallen, Jura, Freiburg und Wallis. Die Adoptionsentschädigung beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, höchstens aber 196 Franken pro Tag.
Eine nationale Lösung ins Rollen gebracht hatte der Tessiner Mitte-Nationalrat Marco Romano im Jahr 2013 mit einer parlamentarischen Initiative. Das Parlament hatte den Adoptionsurlaub im vergangenen Jahr beschlossen. Der Bundesrat war mit dem Projekt einverstanden.
Gemäss Mitteilung der Landesregierung vom Mittwoch können die zwei Wochen Urlaub frei untereinander aufgeteilt werden, wenn beide Elternteile erwerbstätig sind. Ein gleichzeitiger Bezug ist jedoch nicht möglich. Die Entschädigung kann nur während des ersten Jahres nach der Aufnahme des Kindes bezogen werden. Kein Leistungsanspruch besteht bei einer Stiefkindadoption.
Im Parlament war die Vorlage weitgehend unbestritten. Im Nationalrat versuchten die Linken indes, eine Verlängerung des Adoptionsurlaubs auf 14 Wochen zu erwirken, analog des Mutterschaftsurlaubs. Sämtliche Änderungs- und Ausbauwünsche wurden jedoch abgelehnt.
Bei der beschlossenen Variante handle es sich um ein pragmatisches Projekt mit bescheidenem finanziellen Aufwand, betonte Kommissionssprecherin Maya Graf (Grüne/BL) im Ständerat. Die Adoptionsentschädigung dürfte laut dem Bundesrat zu jährlichen Zusatzkosten von etwas mehr als 100'000 Franken führen. (sda)