Voraussichtlich wird das Stimmvolk entscheiden, ob ein zweiwöchiger Vaterschaftsurlaub eingeführt wird. Die Gegnerinnen und Gegner haben am Donnerstag die Unterschriften für das Referendum eingereicht.
Nach Angaben des Referendumskomitees kamen 55'203 beglaubigte Unterschriften zusammen. Sicher werde man erst sein, wenn die Bundeskanzlei die Unterschriften kontrolliert habe, sagte die Thurgauer SVP-Nationalrätin Diana Gutjahr bei der Übergabe der Unterschriften in Bern.
Sie zeigte sich aber zuversichtlich, dass mindestens 50'000 Unterschriften gültig sind. Lange sah es danach aus, als würde das Referendum scheitern. Am Mittwoch hatte das Komitee dann verlauten lassen, die erforderlichen Unterschriften lägen vor.
Hinter dem Referendum stehen SVP-Vertreter sowie Jungfreisinnige. Sie sehen keinen Grund dafür, dass Väter nach der Geburt eines Kindes bezahlten Urlaub erhalten sollen. Der Widerstand richte sich nicht gegen die Väter, versicherten die Gegnerinnen und Gegner.
Er richte sich gegen «Gratis-Ferien», die alle mit Lohnabzügen finanzieren müssten. Generell gelte es, den Ausbau des Staates zu bekämpfen. Die Familie liege in der Eigenverantwortung.
Gemäss dem Parlamentsentscheid könnten Väter in den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes zwei Wochen bezahlten Urlaub nehmen. Dieser würde wie der Mutterschaftsurlaub über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanziert.
Die geschätzten Kosten belaufen sich auf rund 229 Millionen Franken pro Jahr. Dafür sollen 0.06 zusätzliche Lohnprozente je hälftig bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern erhoben werden.
Die zwei Wochen Vaterschaftsurlaub sind ein indirekter Gegenvorschlag zu einer Volksinitiative, die vier Wochen Urlaub verlangt. Die Initianten zogen ihr Begehren unter der Bedingung zurück, dass die Gesetzesgrundlage für den zweiwöchigen Urlaub in Kraft tritt.
Sagt das Stimmvolk ja zu den zwei Wochen, ist die Initiative vom Tisch. Lehnt es den zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub ab, könnte die Initiative für den vierwöchigen theoretisch zur Abstimmung kommen. Die Initianten dürften sie in diesem Fall aber zurückziehen: Wenn das Stimmvolk einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub ablehnt, würde es einen vierwöchigen wohl erst recht nicht gutheissen.
«Wer einen Vaterschaftsurlaub will, muss zu zwei Wochen Ja sagen», sagte Thomas Bauer, der Geschäftsführer des Vereins «Vaterschaftsurlaub jetzt», auf Anfrage dazu.
Bereits gibt es indes Pläne für eine neue Volksinitiative, die eine längere Elternzeit verlangt, welche die Eltern zu einem Teil frei unter sich aufteilen könnten. SP und Grüne hatten sich im Parlament für ein solches Modell ausgesprochen. Ob und wann daraus eine Volksinitiative wird, ist aber noch offen. (aeg/sda)
Wenn ich mir vorstelle, dass momentan 1 lausiger Tag gesetzlicher Usus ist, und man bei kantonsübergreifendem Umzug schon 2 bekommt, dann weiss ich nicht, ob ich lachen oder heulen soll.