Der Fahrer des in der Nacht auf Karfreitag in Frankreich verunglückten Kleintransporters ist in eine psychiatrische Klinik eingewiesen worden. Nach Angaben der zuständigen Staatsanwaltschaft konnte er noch nicht befragt werden.
Der 19-jährige Portugiese brach sich beim Zusammenstoss des Lieferwagens mit einem Lastwagen ein Handgelenk, 12 Menschen starben. Er sei für einige Tage in eine psychiatrische Klinik eingewiesen worden, sagte der Staatsanwalt am Samstag nach Angaben der Nachrichtenagentur AFP. Einvernommen werden könne er frühestens Anfang der kommenden Woche.
Im Zusammenhang mit dem Unfall bei Montbeugny wurde ein weiterer Mann in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Laut dem Staatsanwalt ist er möglicherweise der Besitzer des Lieferwagens. Der Mann sass in einem Auto, das im Konvoi mit dem Kleintransporter fuhr.
Beim Unfall in der Nacht auf Karfreitag kamen die zwölf Passagiere des Kleintransporters ums Leben, an einem für Unfälle bekannten Ort. Bei den Opfern handelt es sich um Portugiesen aus der Westschweiz. Der Transporter war am Donnerstagabend in Romont FR losgefahren. Ziel der Reise war Trancoso in Portugal.
Anhand der Trümmerteile wollen die Ermittler nun herausfinden, wie der Transporter für den Transport von Passagieren eingerichtet worden war. Laut dem Staatsanwalt ist es «wenig wahrscheinlich», dass das Fahrzeug speziell für diesen Zweck umgebaut worden war.
Eine Hypothese der Behörde ist, dass die beim Unfall getöteten Passagiere improvisierte Sitzgelegenheiten benutzt hatten. Der Kleintransporter hatte bis auf die Schiebetür keine Fenster.
Am Freitag einvernommen werden konnte der Fahrer des Lastwagens, mit dem der Transporter zusammengestossen war. Am Samstag sollte auch der zweite Mann befragt werden, der an Bord des Lasters gewesen war.
Am Samstag trafen Angehörige der Verunfallten am Unfallort ein. Weitere wurden im Lauf des Tages erwartet. Für sie wurde vor Ort psychologische und medizinische Hilfe angeboten.
Der französische Verkehrsstaatssekretär Alain Vidalies warnte im Radio RTL davor, voreilig den Zustand des als Unfallschwerpunkt bekannten Strassenabschnitts als Erklärung des Unfalls heranzuziehen. Gegen Risiken oder Leichtsinn, die eigentlich Strassenverkehrsdelikte seien, könne man nichts ausrichten. (lhr/sda/afp)