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Gender

UBI heisst Beschwerde gegen Instagram-Beitrag von SRF News gut

Wegen Gender-Doppelpunkt: UBI heisst Beschwerde gegen Instagram-Beitrag von SRF News gut

09.12.2021, 20:1610.12.2021, 08:42
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Fernsehen SRF kann keine Linkslastigkeit nachgewiesen werden. (Archivbild)
Das SRF-Gebäude in Zürich-Oerlikon.Bild: KEYSTONE

SRF News hat mit einem Instagram-Beitrag zur gendergerechten Schreibweise das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt. Das stellt die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) nach einer öffentlichen Beratung fest. Eine Beschwerde hat sie gutgeheissen.

Zum ersten Mal war ein Instagram-Beitrag Gegenstand einer Beschwerde, wie die UBI zum Entscheid vom Donnerstag schrieb. «Er ist barrierefrei: Wir gendern neu mit Doppelpunkt» teilte SRF News am 14. April 2021 zu einem Bild mit.

Im Kommentar dazu machte SRF auf den Socia-Media-Kanälen Angaben zu den Gründen für den Wechsel vom Gendersternchen zum Doppelpunkt. Dabei wurde Bezug genommen auf die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS), wie die UBI schrieb. Diese anerkenne «diesen pragmatischen Einsatz der Kurzform durchaus», hiess es demnach bei SRF.

Ein Beschwerdeführer machte geltend, dieser den Wechsel legitimierende Hinweis sei falsch. Laut der UBI war die Eingabe berechtigt, denn die GfdS rate von Varianten ab, die nicht der deutschen Rechtschreibung entsprächen. Dies hätte die Redaktion zum Zeitpunkt der Publikation wissen müssen, so die UBI.

In ihren Worten hat der nicht zutreffende Hinweis «die Meinungsbildung der Nutzerinnen und Nutzer zu der Publikation massgeblich beeinträchtigt». Mit der Begründung, das Sachgerechtigkeitsgebot sei verletzt worden, hiess die UBI die Beschwerde mit sieben zu zwei Stimmen gut.

Die UBI gibt es seit 1984, sie ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Auf Beschwerde hin muss sie feststellen, ob Inhalte von gesendeten Radio- und Fernsehbeiträgen von Schweizer Veranstaltern sowie das übrige Angebot der SRG Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Publikationen verletzt haben. Entscheide der UBI können vor Bundesgericht angefochten werden.

(sda)

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186 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Hoodoo
09.12.2021 20:32registriert Februar 2014
Verstehe ich das richtig? Weder Leser*in noch Leser:in entsprechen der deutschen Rechtschreibung?

Finde ich gut. Man kann doch jeden Menschen so annehmen und akzeptieren wie er ist, ohne die Sprache zu verstümmeln.
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Phrosch
09.12.2021 23:03registriert Dezember 2015
🤔 Je älter ich werde, desto mehr habe ich Lust zu sagen: „Das ist mir zu doof, da mache ich nicht mit.“ Versteht mich nicht falsch. Ich bin absolut für Gleichberechtigung und gegen Diskriminierung. Ich bin aber ebenso gegen eine sinnlose Verkomplizierung und Verstümmelung der Sprache. Es muss doch bessere Möglichkeiten geben, als komische Zeichen mitten in die Wörter zu klemmen.
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Hugeyun
09.12.2021 21:48registriert Januar 2016
Man braucht das generische Maskulinum nicht gleich immer so verteufeln. Statt auf den Mann allein bezieht sich dieses auf den Menschen und Menschen sind wir doch alle, egal welchen Geschlechts man sich zugehörig fühlt.
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