Die Bundesanwaltschaft hat für den mutmasslichen Mörder eines ägyptischen Diplomaten eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren gefordert. Der Autoverkäufer muss sich wegen zahlreicher weiterer Delikte verantworten, darunter Vergewaltigung und Freiheitsberaubung. Für die Mitangeklagte hat der Staatsanwalt einen Freispruch beantragt.
Die Bundesanwaltschaft (BA) ist der Ansicht, dass der Straftatbestand des Mordes im Falle des Angeklagten, eines italienisch-ivorischen Doppelbürgers, erfüllt ist. Allein für dieses Delikt müsse eine Strafe von 17 Jahren verhängt werden. Aufgrund der weiteren vorgeworfenen Straftaten sei das Strafmass auf 20 Jahre zu erhöhen. Die BA hat zudem eine Landesverweisung von 15 Jahren gefordert.
Der Staatsanwalt führte weiter aus, dass die Voraussetzungen für eine Verwahrung nicht gegeben seien. Es bestehe keine erhöhte Gefahr, dass der Angeklagte einen weiteren Mord begehen werde. Auf eine stationäre therapeutische Massnahme sei zu verzichten, weil der Betroffene nicht bereit sei, sich einer Therapie zu unterziehen. Diese könne deshalb nicht wirksam sein.
Der Staatsanwalt begründete seinen Antrag auf Freispruch der Freundin des Angeklagten damit, dass ihre kriminelle Absicht nicht nachgewiesen werden könne. Ihre DNA sei zwar auf dem selbstgebauten Schalldämpfer festgestellt worden, der am Tatort zurückgeblieben sei. Es sei jedoch nicht erwiesen, dass sie den Zweck dieses Gegenstandes oder die kriminellen Pläne ihres Freundes gekannt habe. Angesichts der Schwere der Tat sei es an einem Gericht, einen Entscheid darüber zu fällen.
Die BA hat sich in ihrem Plädoyer ausführlich mit den Elementen befasst, die den Autoverkäufer belasten. Ein Fingerabdruck und DNA-Spuren auf dem Schalldämpfer, die Aussage des verdeckten Ermittlers in seiner Zelle im Gefängnis Champ-Dollon und das halbe Geständnis. So sagte der Angeklagte, als er zum ersten mal mit wissenschaftlichen Beweisen konfrontiert wurde: «Die Technik hat mich eingeholt.»
Für die Bundesanwaltschaft sprechen diese Fakten zusammen mit den zeitlichen Umständen und der Vorgeschichte des Angeklagten für das von den Ermittlern gezeichnete Szenario: ein Mord im Auftrag von Unbekannten, wahrscheinlich einer ausländischen Macht, gegen Geld.
Die weiteren Vorwürfe – Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Freiheitsberaubung, Körperverletzung, Drohungen, Besitz von Gewaltdarstellungen – seien bezeichnend für den Charakter des Angeklagten, betonte der Staatsanwalt. Er sei gewalttätig, dominant, manipulativ und lüge. Dies werde durch die Zeugenaussagen der Opfer hinreichend belegt.
Zusammen mit den Finanzdelikten, die er im Zusammenhang mit seinem Autohandel begangen hatte, sei der Angeklagte in der Schweiz, in Frankreich und in Italien 22 Mal verurteilt worden. Dabei seien die rund 20 Straftaten, für die er vor dem Bundesstrafgericht stehe, noch nicht mitgerechnet.
Nach der Bundesanwaltschaft folgten die Plädoyers der Anwältinnen der beiden Frauen, die Opfer von Vergewaltigung und Freiheitsberaubung geworden waren. Eine der Anwältinnen beschrieb den ratlosen Zustand ihrer Mandantin, als diese von der Opferhilfestelle an sie verwiesen wurde.
Diese Frau sei hin- und hergerissen gewesen zwischen dem Wunsch, zu erzählen, was sie erlitten hatte, und der Angst, dem Angeklagten zu schaden, weshalb sie nur äusserst widerwillig vor Gericht ausgesagt habe. Sie habe nie eine Anzeige eingereicht, erinnerte ihre Vertreterin. (sda)