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Auch Männer sollen geschützt werden – Bundesrat will Vergewaltigung breiter definieren

Auch Männer sollen geschützt werden  – Bundesrat will Vergewaltigung breiter definieren

15.02.2018, 15:0515.02.2018, 15:18

Täter und Täterinnen sollen künftig auch dann wegen Vergewaltigung verurteilt werden können, wenn das Opfer männlich ist. Der Bundesrat will die Definition von Vergewaltigung breiter fassen. Er beantragt dem Parlament, eine Motion aus der SP anzunehmen.

Das Strafgesetzbuch definiert Vergewaltigung heute als Nötigung einer weiblichen Person zur Duldung des Beischlafs. Deshalb sind Verurteilungen wegen Vergewaltigung nur möglich, wenn die handelnde Person ein Mann und das Opfer eine Frau ist.

Werden beispielsweise Analverkehr oder Fellatio erzwungen, fällt dies unter sexuelle Nötigung. Die Mindeststrafe ist bei sexueller Nötigung tiefer als bei Vergewaltigung.

Die Genfer SP-Nationalrätin Laurence Fehlmann Rielle fordert mit ihrem Vorstoss, dass Vergewaltigung unabhängig vom Geschlecht des Opfers definiert wird. Angesichts der Debatten zu den Themen Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexuelle Belästigung sei der Zeitpunkt günstig, das Schweizer Recht weiter zu entwickeln, schreibt sie in ihrem Vorstoss.

Der Bundesrat hatte schon früher anerkannt, dass der Begriff der Vergewaltigung in der Schweiz im Vergleich zur internationalen Rechtspraxis enger gefasst ist. Er sah jedoch keinen dringenden Handlungsbedarf. Insbesondere wollte er die Ratifizierung der Istanbul-Konvention des Europarats abwarten, in welcher Vergewaltigung unabhängig vom Geschlecht definiert wird.

Das Parlament hat dieser in der Zwischenzeit zugestimmt. Nun befürwortet der Bundesrat eine Änderung des Strafgesetzbuchs. Eine Begründung enthält seine am Donnerstag veröffentlichte Antwort auf den Vorstoss nicht. (sda)

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