Initiative will lautes Feuerwerk verbieten – das musst du wissen
Menschen, Tiere und Umwelt sollen vor lautem Feuerwerk und dessen schädlichen Emissionen geschützt werden. Das will das Komitee, das am Freitag in Bern seine Feuerwerksinitiative mit 137'429 Unterschriften eingereicht hat.
Was will die Initiative konkret?
Die Initiative verlangt die Ergänzung der Bundesverfassung mit einem Artikel 74a zum Feuerwerk. Demnach sollen der Verkauf und das Verwenden von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, verboten werden. Erlaubt bleiben sollen pyrotechnische Produkte, die ohne Lärm in die Luft gehen. Auch professionelle öffentliche Grossfeuerwerke an Veranstaltungen soll es weiterhin geben dürfen, wenn sie auf Gesuch hin bewilligt werden.
Wer steckt hinter der Initiative?
Getragen wird die Initiative vom Verein Feuerwerksinitiative, Partner sind der Schweizer Tierschutz STS, Vier Pfoten, die Stiftung für das Tier im Recht und die Fondation Franz Weber. Zahlreiche weitere Tierschutz- und Umweltorganisationen unterstützen die Initiative. Parteien sind nicht mit von der Partie.
Und wer ist der Urheber der Initiative?
Die Initiative angestossen hat der ehemalige Journalist Roman Huber, der nun auch im Initiativkomitee sitzt. Er habe von einem Freund erfahren, was eine Knallphobie bedeute, berichtete er in Bern vor den Medien. Um sich und ihre Haustiere vor dem Knallen zu schützen, unternähmen Tierhalterinnen und -halter wie er selber einiges.
Als Beispiele nannte Huber mehrtägige Auslandreisen über den 1. August, lange Autobahnfahrten in der Silvesternacht oder eine Übernachtung an einem abgelegenen Ort. «Meine Gedanken sind aber bei Wildtieren, die vor einem lauten Feuerwerk nicht flüchten können.»
Was sagen Tier- und Umweltschützer?
Wer vorsätzlich oder fahrlässig in der Nähe von Tieren Feuerwerk abbrenne und diese damit in Angst versetze, könne sich wegen Tierquälerei strafbar machen, sagte Tier-im-Recht-Verteterin Sibel Konyo. In Panik flüchtende Tiere könnten sich zudem verletzen oder gar umkommen. Nur sei es eben schwierig, Tatbeweise zu erbringen.
Auch die Umweltbelastung ist den Initiantinnen und Initianten ein Anliegen. Über 300 Tonnen Feinstaub von Feuerwerken gingen jährlich in der Schweiz in die Luft. «Da kann man nicht wegschauen», sagte Monika Wasenegger von der Fondation Franz Weber.
Wie kam die Initiative zustande?
Die Unterschriften seien bis auf eine «Sicherheitsmarge» von 5000 Stück ehrenamtlich gesammelt worden, berichtete Corinne Meister vom Initiativkomitee. Viele hätten sich erfreut gezeigt über die Initiative und beim Sammeln helfen wollen. «Die Narrenfreiheit beim Feuerwerk weckt Unverständnis.»
Wie wird Lärm definiert?
Wie genau Lärm definiert werde, sei Sache von Bundesrat und Parlament, schreibt das Initiativkomitee auf seiner Webseite. Auch zum Hundegebell gebe es klare Vorschriften, und Verstösse dagegen könnten verzeigt werden.
Zeitliche Einschränkungen für Feuerwerk interessierten niemanden, so die Initiantinnen und Initianten. Feuerwerkfans hielten sich nicht an den 1. August und Silvester. Würden an anderen Tagen Feuerwerk und Böller gezündet, sei es für die Polizei schwierig, die Ruhestörer zu finden.
Die heimische Feuerwerksbranche sehen die Initiantinnen und Initianten zum innovativen Handeln gezwungen. Einbussen würden durch das Umsteigen auf knallfreie pyrotechnische Produkte kompensiert. Die Umsatzrückgänge dürften aber in keinem Verhältnis zur Wertschöpfung stehen, die heute wegen der Auslandreisen vieler um den 1. August ins Ausland abfliesse.
Gab es schon einmal eine Abstimmung über Feuerwerksverbot?
Ja. Eine Abstimmung über ein Feuerwerksverbot für Private gab es vor acht Jahren: Im Aargau scheiterte im März 2015 eine Initiative für ein kantonales weitgehendes Verbot an der Urne. 64.5 Prozent der Stimmenden sagten Nein zu dem von Kantonsparlamentariern aus mehreren Parteien lancierten Volksbegehren. (meg/sda)