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Initiative für neue Bundesverfassung kommt nicht zustande

Initiative für neue Bundesverfassung kommt nicht zustande

13.10.2023, 10:40
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Die Initiative für eine komplett neue Bundesverfassung kommt nicht zustande. Die Initianten, eine private Gruppierung, hat kurz vor Ablauf der Sammelfrist am 19. Oktober nicht genug Unterschriften zusammen. Initiant Pius Lischer sagte, er habe zu wenig Unterstützung bei der Unterschriftensammlung gefunden.

Saal des Bundespräsidenten der Schweiz mit Besuchern an einem bewölkten Sommertag in Bern, Hauptstadt der Schweiz. Foto aufgenommen 1. Juli 2023, Bern, Schweiz.
Der Saal des Nationalrats im Bundeshaus.Bild: Shutterstock

So seien nicht einmal 100 Unterschriften für das Volksbegehren eingegangen, erklärte der im Aargau wohnhafte Lischer am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Auch fehlte ihm als Privatperson das Geld für eine breite Kampagne.

Er und seine Mitinitianten wollten, dass die Bundesverfassung das massgebende Recht wird. Das Komitee störte, dass gemäss der heutigen Verfassung Gesetze und Völkerrecht für das Bundesgericht und andere rechtsanwendende Behörden massgeblich sind.

Die neue Verfassung sollte Freiheit, Chancengleichheit, Gesundheit und Nachhaltigkeit garantieren. Das Komitee wollte «Zwangsabgaben und Steuern» durch Lenkungsabgaben und die Sozialversicherungen durch ein Grundeinkommen ersetzen.

Eine weitere Initiative für eine Totalrevision der Verfassung lancierten Michel Huissoud, der ehemalige Direktor der eidgenössischen Finanzkontrolle, und Daniel Graf, Mitbegründer der Stiftung für direkte Demokratie. Sie bezeichnen die letztmals 1999 totalrevidierte Verfassung als überholt. Sie brauche ein «Update», das auch die Digitalisierung einschliesst. (saw/sda)

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22 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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kettcar #lina4weindoch
13.10.2023 11:17registriert April 2014
Nicht einmal 100 Unterschriften?
Da würd ich ja selber mehr zusammenbringen für eine Initative, dass alle Parlamentarier lustige Hüte tragen müssen...
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moimoimoi
13.10.2023 11:44registriert Februar 2015
Nach geltendem Recht ist der Volkswille (und das Volk entscheidet über die Verfassung) das entscheidende Kriterium. Wenn das Parlament ein Gesetz verabschiedet, kann das Volk akzeptieren oder das Referendum ergreifen. Steht auch in der Verfassung so. Über der Verfassung stehen internationale Verträge und zwingendes Völkerrecht. Passt doch.
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Bernhard Kuenzi
13.10.2023 15:52registriert Januar 2014
Viel Gezetter um rein gar nichts! Wer für seine Ideen nicht einmal 100 Unterschriften zusammen bringt, sollte zu Hause auf dem Sofa sitzen und keine hastigen Bewegungen machen...
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