Schweiz
Gesellschaft & Politik

Mordfantasien auf dem iPhone – Aargauer darf Gefängnis verlassen

Bundesgericht

Mordfantasien auf dem iPhone – Aargauer darf Gefängnis verlassen

Er wolle seine Partnerin «kalt machen», schrieb ein Mann auf seinem Handy. Nun wird er aus der Untersuchungshaft entlassen. Ein Kontaktverbot genüge, urteilte das Bundesgericht.
03.02.2014, 12:3803.02.2014, 15:37
Mehr «Schweiz»

Gegen den Mann aus dem Kanton Aargau läuft eine Strafuntersuchung wegen Körperverletzungen. Seine Lebenspartnerin, mit der er zwei Kinder hat, beschuldigt ihn, gegen sie handgreiflich geworden zu sein. Bei einem Streit im vergangenen Juli habe er sie unter anderem zu Boden geworfen und ihr gesagt, dass er sie umbringen möchte.

Während ihrer ganzen Beziehung seit 2003 sei es immer wieder zu Vorfällen häuslicher Gewalt gekommen. Am 11. August wurde der Mann vorläufig festgenommen, drei Tage später aber bereits wieder freigelassen, weil das Aargauer Zwangsmassnahmengericht die Gefahr einer Ausführung des Todesdrohung als «recht gering» einschätzte.

«Ich bring sie um»

Als Massnahme wurde dem Mann ein absolutes Kontaktverbot gegenüber seiner Lebenspartnerin auferlegt. Zehn Tage später wurde der Mann erneut in Haft genommen: Eine Auswertung seiner beiden iPhones hatten nicht verschickte Textpassagen zu Tage befördert, die Mordfantasien gegen seine Partnerin enthielten.

Unter anderem hatte er geschrieben, «ich mach mir sogar ständig Gedanken sie kalt zu machen und verschwinden zu lassen» oder «Die 100 % Lösung ist sie verschwinden zu lassen. So bin ich sie los, hab das Haus und die Kinder: Wird nicht einfach» und «ich bring sie um».

Keine Vorstrafen

Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes nun gutgeheissen, seine Haftentlassung angeordnet und ein erneutes Rayon- und Kontaktverbot angeordnet. Das Gericht verweist unter anderem auf ein psychiatrisches Gutachten, das im Oktober erstellt worden war.

Die Expertin war darin zum Schluss gekommen, dass die Ausführung der Todesdrohungen unwahrscheinlich erscheine. Sie begründete dies unter anderem damit, dass der Mann nicht vorbestraft sei, keine psychischen Störungen aufweise und eine gute Intelligenz sowie ein gutes soziales Netzwerk aufweise.

Laut Bundesgericht ist entscheidend, dass die Gefahr einer Ausführung laut Gutachten nur dann als hoch einzustufen wäre, wenn die Beziehung fortgesetzt würde oder der Mann sogar wieder mit seiner Partnerin zusammenleben würde. Diesem Risiko könne allerdings mit einem Kontakt- und Rayonverbot begegnet werden.

Aufgrund der Umstände sei zu erwarten, dass sich der Betroffene daran halten werde, zumal er bereits die erste Kontaktsperre befolgt habe. Sollte der Mann das Verbot laut Gericht allerdings missachten, müsste er mit seiner erneuten Inhaftierung rechnen. (pbl/sda)

watson auf Facebook und Twitter
Sie wollen keine spannende Story von watson verpassen?

Liken Sie unsere Facebook-Seiten:
watson.news,
watsonSport und
watson - Shebbegeil.



Und folgen Sie uns auf Twitter:
@watson_news und
@watson_sport
DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
0 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Euroairport Basel nach falscher Bombendrohung wieder offen

Das Fluggast-Terminal am Euroairport Basel-Mülhausen ist am Mittwochabend erneut vorübergehend evakuiert worden. Die Betreiber machten wie in früheren Fällen Sicherheitsgründe geltend. Es war bereits die fünfte solche Evakuierung in diesem Jahr.

Zur Story