Ab 2029 soll die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) auch für Lastwagen mit Elektroantrieb bezahlt werden müssen. Die Abgabe soll aber tiefer sein, als jene für Lastwagen mit fossilem Antrieb. Über diesen Vorschlag des Bundesrates kann nun das Parlament entscheiden.
Die Landesregierung verabschiedete am Mittwoch die Botschaft zur Teilrevision des Schwerverkehrsabgabegesetzes an die Räte. Sie will das LSVA-Tarifsystem neu ausrichten. Elektrische Lastwagen sind heute von der Abgabe befreit. Ab 2029 sollen sie sie bezahlen müssen, aber während sieben Jahren Rabatt erhalten.
Gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf zog der Bundesrat die Abgabe für E-Lastwagen um zwei Jahre vor. Immer sauberere Motoren bringen das LSVA-System an seine Grenzen, wie Verkehrsminister Albert Rösti am Mittwoch in Bern vor den Medien sagte. Fast 90 Prozent aller Lastwagen seien heute in der günstigsten Abgabeklasse. «Das verdient ein Kränzchen an die Transporteure.»
Doch die LSVA verliere damit nach und nach ihre Verlagerungswirkung, und sie gebe keine Anreize mehr für technische Verbesserungen. Laut Rösti hat die Revision des Tarifsystems darum zwei gegenläufige Zielsetzungen. Die Abgabe für E-Lastwagen soll sicherstellen, dass die LSVA weiterhin zur Verlagerung auf die Bahn beiträgt.
Zudem sollen genügend Mittel für die Bahninfrastruktur fliessen und die Kosten des Schwerverkehrs gedeckt sein. E-Lastwagen sollen umgekehrt aber nur so weit belastet werden, dass die Elektrifizierung weitergeht.
Das Tarifsystem stützt sich auf Gewicht, gefahrene Kilometer und Emissionen. Um die Dekarbonisierung trotz Gebührenpflicht voranzubringen, soll es bis 2035 Rabatte geben für mit Batterien oder Wasserstoff-Brennstoffzellen betriebene Fahrzeuge.
Dieser Rabatt soll von Jahr zu Jahr kleiner werden. 2029 – im Jahr der voraussichtlichen Einführung – liegt er laut Botschaft bei höchstens 70 Prozent des Tarifs. Danach soll er jährlich um zehn Prozentpunkte sinken. 2035 beträgt er dann noch 10 Prozent.
In den kommenden Jahren dürfte die Zahl der Lastwagen mit E-Antrieb steigen. 2022 gab es in der Schweiz laut der Botschaft des Bundesrates 234 von der Schwerverkehrsabgabe befreite E-Lastwagen. Aktuell sind es etwas mehr als 1000, wie Rösti ausführte.
In den optimistischsten Szenarien sei nicht auszuschliessen, dass elektrisch angetriebene Fahrzeuge 2050 bis zu 100 Prozent der Flotte ausmachen könnten, schreibt der Bundesrat in seiner Botschaft. Dieselfahrzeuge könnten bis dahin ganz verschwinden.
Eine Gebührenbefreiung oder -vergünstigung für mit Biogas, LNG (Flüssiggas), CNG (Erdgas) oder E-Fuels fahrende Lastwagen ist nicht geplant, auch damit die LSVA nicht noch mehr an Wirkung verliert, wie es in der Botschaft heisst. Die Erhebung der Abgabe würde zudem sehr aufwendig, wenn jeweils auf die Art des Treibstoffs abgestützt werden müsste.
Verbrenner-Lastwagen der Abgasnorm Euro VI will der Bundesrat von der günstigsten in die zweitgünstigste Abgabekategorie umteilen. Diese Fahrzeuge seien heute am verbreitetsten, schreibt er dazu. Für diese Fahrzeuge müsste künftig mehr LSVA bezahlt werden.
Für eine Fahrt von 100 Kilometern mit einem bis zu 18 Tonnen schweren Euro-VI-Lastwagen zum Beispiel würden ab 2029 knapp 51 Franken fällig, basierend auf einem Ansatz von 2,82 Rappen pro Kilometer und Tonne. Für Elektrofahrzeuge wurde der Ansatz bei 2,39 Rappen pro Kilometer und Tonne liegen, Hinzu käme der Rabatt.
In die zweitgünstigste Kategorie einweisen will der Bundesrat auch die neuen, schadstoffärmeren Euro-VII-Lastwagen, aber ebenfalls mit Rabatt. Für sie würde so eine tiefere Abgabe fällig als für Euro-VI-Lastwagen, aber eine höhere als für elektrische Fahrzeuge.
Die LSVA wird seit 2001 für Fahrten auf Schweizer Strassen fällig. 2024 brachte sie Einnahmen von 1,8 Milliarden Franken. Zwei Drittel davon gehen an den Bund, ein Drittel an die Kantone. Mit der Revision des Tarifsystems könnten die Einnahmen künftig um etwa 300 Millionen Franken höher ausfallen.
Die LSVA ist im Landverkehrsabkommen mit der EU verankert. Die geplanten Anpassungen stünden im Einklang mit dem Abkommen, schrieb der Bundesrat. (sda)