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Anfang Woche stellte die Stadtpolizei Zürich das erste Mal überhaupt ein unverpixeltes Bild eines Sexualstraftäters ins Netz und die Kantonspolizei Luzern sucht momentan 17 Fans mit derselben Methode. Zudem kündigte die St.Galler Kantonspolizei eine Internetfahndung für zehn FCB-Fans an. Fachleute sind sich einig, dass die Internetfahndung in Zukunft noch häufiger eingesetzt wird. SP-Nationalrat Max Chopard-Acklin hat sich intensiv mit dem Phänomen auseinandergesetzt und hat eine klare Forderung:
Ist es in Ordnung, als letztes Mittel mutmassliche Täter unverpixelt in der Öffentlichkeit vorzuführen?
Max Chopard-Acklin: Grundsätzlich sind solche Massnahmen immer starke Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte.
Aber?
Ich finde es richtig, dass die Schweizer Strafbehörden dieses Instrument haben und auch einsetzen; ich bin nicht der Meinung, dass Täter generell geschützt werden sollten. Allerdings müssen gewisse Regeln eingehalten werden.
Welche?
Fotos von mutmasslichen Tätern dürfen nur veröffentlicht werden bei schweren Straftaten und wenn sämtliche polizeiliche Mittel erschöpft sind. Wichtig ist zudem, dass die Polizei nach dem Drei-Stufen-Modell vorgeht.* Die Verhältnismässigkeit muss gewährleistet sein.
Ist sie das aktuell?
Ja. Ich bin der Meinung, dass die Strafbehörden in der Schweiz gute Arbeit machen und bei der Internetfahndung mit der nötigen Zurückhaltung vorgehen. Es stört mich aber, dass es kein einheitliches Gesetz gibt.
Werden Sie sich dafür einsetzen?
Ich habe bereits ein Postulat eingereicht, das verlangt, dass die notwendigen rechtlichen Grundlagen für einen schweizweit einheitlichen Rechtsrahmen im Bereich der Internetfahndung geschaffen werden könnten. Der Bundesrat hat es aber im Mai leider abgelehnt.
Wie geht es jetzt weiter?
Ich bleibe am Thema dran. Eventuell werde ich erneut einen Vorstoss einreichen. Es kann nicht sein, dass in Appenzell andere Regeln gelten als in Genf und in Lugano. Wir brauchen ein Gesetz, das in der ganzen Schweiz gleich ist.
Sie haben am Anfang des Gespräches gesagt, bei Internetfahndungen werde das Persönlichkeitsrecht mitunter verletzt. Wie meinten Sie das genau?
Unser Gesetz ist betreffend Persönlichkeitsschutz im Internet gesamthaft betrachtet mangelhaft. Weil es keine einheitliche Regelung gibt, wissen die Bürgerinnen und Bürger nicht, wie sie sich wehren können. Ich spreche übrigens nicht nur über Fahndungen der Polizei und Staatsanwaltschaft, sondern auch von privaten Prangern.
Aber es gibt doch heute schon die Möglichkeit zu klagen, wenn jemand der Meinung ist, die Verhältnismässigkeit sei nicht gegeben?
Ja. Mir geht es aber darum, dass es gar nicht erst soweit kommt. Die Schweizer Strafbehörden sind bisher sorgfältig vorgegangen. Es können aber überall Fehler passieren; irgendwann einmal landet ein Bild von einem falschen mutmasslichen Täter im Netz. Das muss mit allen Mitteln verhindert werden und ein schweizweit gleiches Gesetz würde sicher helfen. Darin müsste auch festgelegt werden, was Privaten droht, die andere zum Beispiel nach einer Trennung mit einem Rachepranger öffentlich blossstellen.
Die Polizei entfernt und löscht Bilder sofort, nachdem sich die Täter melden. Nützt das etwas?
Es ist sicher besser, als sie einfach stehen zu lassen. Was einmal im Internet erschienen ist, bringt man aber bekanntlich fast nicht mehr weg. Das Recht auf Vergessen kann dadurch gefährdet sein. Eine Internetfahndung ist in diesem Sinne immer auch eine nicht juristische Strafe, die unter Umständen ein Leben lang nachhängen kann.
*Das Drei-Stufen-Modell bedeutet: