Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Wie die Schweiz Jenische und Sinti verfolgte
Gestützt auf ein Rechtsgutachten verkündete der Bundesrat im Februar letzten Jahres, dass die Verbrechen an Jenischen und Sinti in der Schweiz im Kontext des «Hilfswerk Kinder der Landstrasse» als Verbrechen gegen die Menschlichkeit einzustufen sind. Nun soll am Montag auf Antrag der Rechtskommission des Nationalrats hin eine solche Erklärung ebenfalls im Parlament erfolgen.
«Auch staatliche Behörden haben Jenische bis in die 70er-Jahre planmässig und systematisch verfolgt. Das ist die ernüchternde und traurige Wahrheit», sagt SP-Nationalrat und Mitglied der Rechtskommission Ueli Schmezer gegenüber watson. «Wenn der Nationalrat als Vertretung der Bevölkerung dies anerkennt, setzt er ein starkes Zeichen.» Ein Zeichen, für das sich Schmezer am ersten Tag der Sondersession im Bundeshaus einsetzen werde, wie der ehemalige Journalist und SP-Politiker sagt. Darum geht es am Montag im Parlament:
Die systematische Verfolgung
Vor genau 100 Jahren, 1926, rief die Stiftung Pro Juventute ihr Programm «Kinder der Landstrasse» ins Leben. Im Zentrum des vermeintlichen Hilfswerks stand die Bekämpfung der kulturellen Lebensweise nomadisch lebender Bevölkerungsgruppen. Familien, welche sich nicht in einer Gemeinde niederliessen, wurden systematisch verfolgt und bekämpft. Dies betraf vor allem die nationale Minderheit der Jenischen und Sinti in der Schweiz.
Unter dem Vorwand der Kindesfürsorge wurden hunderten Familien die Söhne und Töchter entrissen und bei Privatpersonen oder in Heimen und psychiatrischen Anstalten fremdplatziert. Oft als günstige Arbeitskräfte eingesetzt, erfuhren viele der entwurzelten Kinder psychischen und physischen Missbrauch. Der Kontakt zu den Herkunftsfamilien wurde streng untersagt. Gelang es ihnen dennoch, mit Verwandten in Verbindung zu treten, wurden sie umplatziert, oft mehrere Male, wie Akten im Bundesarchiv belegen.
«Das ist immer präsent», sagt Willi Wottreng, Geschäftsführer der Radgenossenschaft der Landstrasse, der Dachorganisation Jenischer und Sinti in der Schweiz, gegenüber watson. «Jeder Jenische, den Sie treffen, wird Ihnen eine Geschichte dazu erzählen – über die eigene Familie, die Grosseltern.»
Erst als der Beobachter im Jahr 1973 über «Kinder der Landstrasse» berichtete, wurde das Programm von Pro Juventute eingestellt, nachdem über 47 Jahre hinweg mehr als 600 Kinder ihren Eltern weggenommen worden waren. Nebst Pro Juventute beteiligten sich auch kirchliche Organisationen und staatliche Behörden an Fremdplatzierungen, sodass der Bundesrat von bis zu 2000 Opfern ausgeht.
Ein Zeichen der Anerkennung
Während die offizielle Schweiz die Taten nun seit einem Jahr als Verbrechen gegen die Menschlichkeit anerkennt, kämpfen jenische Verbände wie die Radgenossenschaft seit bald 50 Jahren um eine solche Einordnung, wie Wottreng sagt: «Bereits in den 80er-Jahren hat die Schriftstellerin Mariella Mehr verlangt, dass die Akten dazu nicht als Sozialakten zu bezeichnen sind, sondern als Dokumente eines Völkermords», ein Vorstoss, den die Radgenossenschaft unterstützte, so Wottreng, der früher ebenfalls als Journalist tätig war.
Ein erstes Signal des Gesamtbundesrates erfolgte erst Jahrzehnte später. Unter der Leitung von Simonetta Sommaruga sprach der Bundesrat 2013 eine Entschuldigung gegenüber allen Opfern von fürsorglichen Zwangsmassnahmen aus. Während in der Erklärung das Schicksal der Verdingkinder explizit erwähnt wird, findet sich kein Wort zu den spezifischen Verbrechen an Jenischen und Sinti.
Trotzdem nahmen viele Jenische die Meldung wohlwollend auf, erinnert sich Wottreng: «Man war dankbar über jede Regung aus der offiziellen Politik von der man den Eindruck erhielt; die beschäftigen sich wenigstens mit dem, was geschehen ist.» Er ergänzt jedoch: «Die Jenischen wurden systematisch verfolgt; das kam in dieser Entschuldigung nicht zum Ausdruck.»
Das Gutachten
Eine historische Studie auf Grundlage der Akten, die im Bundesarchiv unter Verschluss gehalten werden, zeigt die Dimension dieser Verfolgung. So soll sich insbesondere der damalige Abteilungsleiter und Initiator des Hilfswerks Alfred Siegfried aktiv auf die Suche nach nomadisch lebenden Familien begeben haben. In der Studie heisst es dazu: «Wo er etwas erfuhr, schaltete er sofort die Behörden und Polizeistationen ein, um von diesen mehr Informationen zu erhalten oder um sie zum Handeln zu bewegen.»
Er erstellte Register und Stammbäume, damit einher ging eine Stigmatisierung der Gruppen als «kriminell, arbeitsscheu und verwahrlost», wie die Studie weiter zeigt. Auch rassistische eugenische Vorstellungen, die Überzeugung also, dass gewisse Bevölkerungsgruppen durch ihr Erbgut bedingt über «erwünschte» oder «unerwünschte» Qualitäten verfügen, spielten dabei eine Rolle.
Unter Betrachtung dieser Aspekte kam im Jahr 2024 das Rechtsgutachten von Oliver Diggelmann, Zürcher Professor für Völkerrecht, zum Schluss, dass die Fremdplatzierungen und die Verfolgung Jenischer und Sinti als Verbrechen gegen die Menschlichkeit einzustufen sind. Das Gutachten wurde vom Bundesamt für Kultur in Auftrag gegeben, nachdem die Radgenossenschaft der Landstrasse sowie weitere jenische Verbände die Frage des Völkermords an den Bund herangetragen hatten.
«Kultureller Genozid»
In ihrer Eingabe forderte die Radgenossenschaft eine Anerkennung des Verbrechens als «kulturellen Genozid», dem kam das Rechtsgutachten jedoch nicht nach. «Wir wussten, als wir diese Eingabe machten, dass ‹kultureller Genozid› kein rechtlicher Begriff ist, wir wollten das als politischen Begriff verstanden haben», so Wottreng. Mit der Einstufung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit könne er gut leben, fügt jedoch an: «Unsere Leute werden je nach Stimmungslage weiter von kulturellem Genozid, von Völkermord oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit sprechen.»
Nationalrat Ueli Schmezer sagt, er habe Verständnis dafür, dass die Betroffenen die Verbrechen als Genozid bezeichnen, verweist jedoch darauf, dass beide Tatbestände zu den völkerrechtlich schlimmstmöglichen Verbrechen gehören. «Die Aussagen von Jenischen in den Anhörungen haben deutlich gemacht, wie erschütternd es für Menschen ist, wenn Behörden und Gesellschaft ihre Lebensweise nicht akzeptieren und aktiv mit allen Mitteln bekämpfen.» Dass dies nun im Nationalrat debattiert wird, sei richtig, so Schmezer.
Auf Worte sollen Taten folgen
Auch Willi Wottreng begrüsst den weiteren Schritt, es sei eine Festigung der Grundlage, auf welcher dann die konkrete Umsetzung der Forderungen Jenischer erfolgen müsse. Denn obschon in puncto Aufarbeitung von Historikerinnen und Historikern bereits viel geleistet worden sei, liege noch einiges im Argen: «Die Anliegen der Jenischen sind klar und seit Jahren bekannt, es braucht mehr Standplätze, eine stärkere Thematisierung der Geschichte Jenischer und Sinti als nationale Minderheit in den Schulen, kulturelle und soziale Unterstützung sowie weitere Aufklärungsarbeit.»
Ob und welche konkreten Massnahmen auf die Erklärung im Bundesrat sowie die Debatte im Nationalrat folgen, soll ein Bericht des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) zeigen, der diesen Sommer erwartet wird. Hierzu wurde auch die Radgenossenschaft angefragt, sich an einer «etwas unklar strukturierten Diskussionsrunde» zu beteiligen, wie Wottreng sagt.
Der Dachverband lehnte dies jedoch ab. «Es braucht jetzt keine weiteren sogenannten Dialogprozesse, keine weiteren Schlaufen, wir diskutieren seit 50 Jahren darüber, man muss jetzt einfach beginnen, diese Anliegen einzeln und schrittweise umzusetzen», sagt Wottreng abschliessend. Die Debatte im Bundeshaus werde er auf der Tribüne mit Angehörigen und direkt Betroffenen von Fremdplatzierungen live mitverfolgen.
