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Fall Céline: Wie ist Cybermobbing in der Psychiatrie weiter möglich?

Cybermobbing überall: 21 Prozent der Jugendlichen sind schon auf sozialen Medien fertiggemacht worden.
Cybermobbing überall: 21 Prozent der Jugendlichen sind schon auf sozialen Medien fertiggemacht worden. symbolbild: shutterstock

Wie kann eine Täterin aus der Psychiatrie weiter cybermobben? 5 Antworten zum Fall Céline

05.06.2019, 17:1506.06.2019, 08:40

Was ist passiert?

Der krasse Fall von Cyber-Mobbing schockierte 2017 die Schweiz. Die 13-jährige Céline aus Spreitenbach AG nahm sich das Leben, nachdem sie von Jugendlichen auf Social-Media-Plattformen blossgestellt und diffarmiert wurde.

Nun stellt sich heraus: Wenige Wochen nach dem Suizid von Céline verschickte die Täterin aus der Jugendpsychiatrie ein Drohvideo an ein anderes Mädchen: «Hör mal zu, du kleine Nutte: Wir werden dich finden. Und zweitens, du wirst genauso sterben wie Céline!», zitiert die SRF Rundschau aus dem Chatverlauf.

Vor wenigen Wochen mobbte die Täterin gemäss Rundschau erneut. Sie schrieb an ein Mädchen: «Ich reisse dir deine Pussy auf» oder «Ich verboxe dich, du kleine Schlampe».

Die Vorgeschichte
Der Mobbing-Fall eskalierte im Sommer 2017: Ein Junge, den Céline anhimmelte, verschickte Bilder von ihr im Kinderzimmer. Sie sass in Shorts und T-Shirt auf ihrem Bett und machte ein Selfie in einer freizügigen Pose. Die Ex des Knaben verbreitete darauf die Fotos auf Snapchat und der Junge verlangte weitere anzügliche Bilder von Céline. Dutzende Jugendliche heizten den Konflikt auf Social-Media-Plattformen weiter an.

Am Volksfest Badenerfahrt verlagerten sich die Mobbing-Attacken vom Internet in die reale Welt. Céline wurde von ihrer Ex-Kollegin mit Sprüchen über ihre Affäre vor einer Gruppe blossgestellt. Zwei Tage später nahm sich Céline das Leben.

Welche Strafe kassierten die Täter*innen?

Die Jugendanwaltschaft Limmattal/Albis verurteilte im Frühjahr 2019 einen männlichen Jugendlichen aus Dietikon ZH per Strafbefehl wegen Nötigung. Die Täterin, ebenfalls aus Dietikon, wurde ebenfalls wegen versuchter Drohung und Beschimpfung sanktioniert. Die Strafe ist in beiden Fällen dieselbe: eine persönliche Leistung. Normalerweise handelt es sich dabei um gemeinnützige Arbeitseinsätze von wenigen Tagen.

Beim jüngsten Fall ist die Untersuchung noch nicht abgeschlossen. Die Polizei bestätigt bloss, dass ein Opfer auf dem Posten erschienen ist.

Sind Handys in der Jugendpsychiatrie erlaubt?

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bild: shutterstock

Nur wenige Woche nach der ersten Tat verschickte die Täterin in der psychiatrischen Klinik weitere Droh-Nachrichten. Wie ist das möglich? Sind Handys dort überhaupt erlaubt?

Dies komme grundsätzlich auf den Einzelfall an, erklärt Marc Stutz von der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich. In der geschlossenen Abteilung sei der Zugang zu Handys sehr restriktiv geregelt. «Patienten dürfen ihr Mobiltelefon fünf Mal pro Tag während fünf Minuten nutzen.» Dies nur in Begleitung einer Aufsichtsperson. Foto- und Filmaufnahmen seien verboten.

Die Täterin befand sich nicht in Obhut der Psychiatrischen Uniklinik Zürich. Wie genau die Handy-Nutzung in der Klinik geregelt ist, in der die Täterin behandelt wurde, ist unklar.

Anders sieht es aus, wenn sich Jugendliche in einer tagesklinischen oder ambulanten Therapie befinden. Ausserhalb der Klinik können sie frei über ihre Mobiltelefone verfügen.

Ob die Täterin das neueste Drohvideo trotz der Sicherheitsmassnahmen aus einer geschlossenen psychiatrischen Abteilung verschicken konnte, ist unklar. Wegen Persönlichkeitschutz darf die Jugendanwaltschaft keine Angaben zur Therapieform machen.

Wie verbreitet ist Cyber-Mobbing?

Bei der Helpline von Pro Juventute melden sich täglich Kinder und Jugendliche zum Thema Mobbing. 2018 zählte Pro Juventute 350 Beratungen zum Thema Mobbing, 50 davon betrafen Cyber-Mobbing. «Das Thema beschäftigt die Jugendlichen sehr. Denn Mobbing ist für Menschen extrem schädigend», sagt Thomas Brunner, Leiter Beratung von Pro Juventute, zu watson. Studien belegten, dass es einen klaren Zusammenhang zwischen Mobbing und Suizidalität gebe.

21 Prozent der Schweizer Jugendlichen zwischen 12 und 19 Jahren gaben in der repräsentativen JAMES-Studie 2016 an, dass sie im Internet (bsp. auf Instagram oder Facebook) schon einmal fertiggemacht wurden. 12 Prozent der Jugendlichen haben erlebt, dass im Internet Falsches oder Beleidigendes öffentlich über sie verbreitet wurde.

Wie kann ich mich wehren?

Wer online gemobbt wird, solle auf keinen Fall ebenfalls online antworten. «Unsere Empfehlung ist, nie direkt auf den Angriff zu reagieren. Das verstärkt das Mobbing nur», so Brunner von Pro Juventute weiter.

Wenn man über klar beleidigende Bilder oder Aussagen verfüge, sollen man versuchen, den Absender via die Social-Media-Betreiber zu sperren.

Mobbing sei ein Gruppenthema und könne nur in der Gruppe bekämpft werden. «Als Mobbingopfer sollte man versuchen, eine Allianz aufzubauen.» Dazu brauche es eine starke erwachsene Person. «Hol dir Menschen zu Hilfe und kämpfe nicht alleine», rät Brunner.

Lass dir helfen
Du glaubst, du kannst eine persönliche Krise nicht selbst bewältigen? Das musst du auch nicht. Lass dir helfen. In der Schweiz gibt es zahlreiche Stellen, die rund um die Uhr für Menschen in suizidalen Krisen da sind – vertraulich und kostenlos.

Die Dargebotene Hand
: Tel.: 143, www.143.ch
Beratung + Hilfe 147 für Jugendliche: Tel.: 147, www.147.ch
Reden kann retten: www.reden-kann-retten.ch
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43 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Jimtopf
05.06.2019 21:51registriert Mai 2018
Gemeinnützige Arbeit von wenigen Tagen? Ein Mädchen wurde so heftig gemobbt dass sie sich das Leben nahm... LÄCHERLICH, soll das eine Strafe sein?
Leute, wenn ich z.B. auf dem Heimweg über eine Landstrasse mit 0,5 Promill (Neulenker) erwischt werde und mir der Führerausweis 3 Monate entzogen wird ist das für mich eine höhere Strafe als paar Tage Arbeit.
Das ist zum kotzen, diese Täter gehören in ein Gefängnis. Und jetzt alle mimimi die ist therapierbar mimi...
Ach ja?! Hat offensichtlich viel gebracht diese Therapie.
Ich verstehs einfach nicht und bin schockiert über die Story!!!
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Preastronautiker
05.06.2019 18:13registriert März 2019
Offensichtliches Suchtverhalten! Bitte die Öffentlichkeit (respektive neue Opfer) nachhaltig schützen! Danke
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Dogbone
05.06.2019 19:36registriert August 2014
Der Artikel ist etwas wirr geschrieben. Die Täterin hat Strafe in Form von gemeinnützigen Arbeitseinsätzen kassiert. Weshalb ist sie denn unterdessen in der Psychi? Das steht nirgends oder ich schnalls nicht.

Die Rechtssprechung ist ein Spiegel der Gesellschaft, auch wenn das in dem Fall schwer nachzuvollziehen ist. Ich glaube jeder will so eine feige, kleine Täterin im Knast schmoren sehen. Nur damit das passiert, bzw. halt einfach etwas, was wirklich weh tut, müssen wir alle etwas ändern. Ansonsten kann sie sich feiern lassen und genauso weitermachen - bis halt jemand illegal eingreift...
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