Schweizer Politiker fordern
Vergewaltigung soll im Gesetz breiter definiert werden
- In der Schweiz können nur Frauen geltend machen, sie seien vergewaltigt worden. Und auch da ist der Begriff eng definiert: Darunter fällt allein der «Beischlaf».
- Sexuelle Gewalt an Frauen kommt laut Experten auch sonst vor: Besonders oft etwa in der Form von erzwungenem Oralverkehr. In Frankreich, wo Männer eine Vergewaltigung anzeigen können, stammen knapp neun Prozent der Anzeigen von Männern.
- Der Kanton Genf und FDP-Nationalrat Hugues Hiltpold fordern nun, dass der Bund die Definition ausweitet und der Gesetzgebung in EU-Ländern sowie in Nord- und Südamerika anpasst.
- «Die Unterscheidung zwischen Beischlaf und anderen Handlungen, die heute, sofern sie einvernehmlich sind, als fester Bestandteil dessen gelten, was die Gesellschaft als Beischlaf ansieht, ist künstlich und überholt», meint der Kanton Genf.
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