Laut dem Staatssekretariat für Migration (SEM) können bis zu drei Viertel der Asylsuchenden in der Schweiz ihre Identität nicht mit Ausweispapieren belegen.
Das hat nach Angaben der Flüchtlingshilfe vielfältige Gründe. In manchen Ländern gebe es keine Geburtsurkunden und die Leute hätten keine Identitätspapiere, wie zum Beispiel in Teilen Afghanistans. Oft würden den Flüchtenden die Pässe unterwegs von Schleusern oder anderen kriminellen Gruppen abgenommen. Aus Seenot gerettete Menschen könnten auch ihre Identitätspapiere verloren haben.
Die Behörden müssen dann in aufwendiger Recherche Fluchtgeschichten überprüfen, was oft nicht zu eindeutigen Schlüssen führt.
Das soll sich nun ändern: Im Parlament ist eine Vorlage zur systematischen Datenauswertung hängig. Die Mitwirkungspflicht im Asylverfahren soll um die Pflicht zur Geräteherausgabe ergänzt werden. Im Klartext: Behörden sollen befugt sein, die Mobiltelefone und Computer der Asylsuchenden zu durchleuchten, wenn die Identität nicht auf anderem Wege festgestellt werden kann. Eingereicht hat die Vorlage SVP-Nationalrat Gregor Rutz. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates befindet heute Donnerstag darüber.
Rutz schreibt in seinem Vorstoss:
In den vorberatenden Kommissionen von National- und Ständerat hat Rutz' parlamentarische Initiative eine deutliche Mehrheit gefunden. In Deutschland können solche Daten bereits systematisch ausgewertet werden.
Wie die Tamedia-Zeitungen am Samstag berichten, hat das SEM in einem Pilotprojekt bereits Handys und Laptops von Flüchtlingen zur Identitätsüberprüfung ausgewertet. Die Ergebnisse des Pilotprojekts stützen die umstrittene politische Forderung.
Wie die Zeitungen schrieben, hat das SEM von November 2017 bis Mai 2018 in den ehemaligen Empfangs- und Verfahrenszentren Chiasso und Vallorbe 565 freiwillig abgegebene Datenträger zur Identitätsüberprüfung evaluiert. In 15 Prozent der Fälle seien dabei nützliche Hinweise zur Identität oder zum Reiseweg der betroffenen Flüchtlinge gefunden wurden.
Das SEM betont, dass die Auswertungen auf freiwilliger Basis erfolgt sind. Der Schutz der persönlichen Daten sei jederzeit gewährleistet gewesen. Daniel Bach, SEM-Sprecher, sagte auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA zudem, ob eine Asyl suchende Person in der Schweiz Schutz erhalte, hänge davon ab, ob sie glaubhaft machen könne, dass ihr bei einer Rückkehr Verfolgung und schwere Menschenrechtsverletzungen drohen oder eine unzumutbare Lebenssituation. Wenn die betroffene Person ihre Angaben mit Handy-Daten unterlegen könne, könne dies durchaus auch im Interesse des Asylsuchenden sein.
Die Flüchtlingshilfe (SFH) kritisiert das Vorhaben scharf, private Handy- und Computerdaten von Asylsuchenden systematisch auszuwerten. Das ziele auf den «gläsernen Flüchtling» ab, wobei völlig unklar sei, ob die Behörden die Daten nicht auch für andere Zwecke als die Identitätsabklärung nutzten, erklärt Mediensprecherin Eliane Engeler.
Das Vorhaben sei rechtsstaatlich und aus Sicht des Datenschutzes höchst bedenklich und es handle sich um einen drastischen Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen, so Engeler.
Das Strafrecht regle die Auswertung von Handydaten sehr restriktiv, betonte die SFH-Sprecherin. Smartphones von mutmasslichen Straftätern dürften nur bei schweren Gesetzesübertretungen und bei begründetem Tatverdacht analysiert werden. Es gebe keine schlüssige Argumentation dafür, dass Schutzsuchende denselben oder gar strengeren Regeln unterworfen sein sollten. (kün/sda)
Vielleicht sehe ich zu kurz und würde gerne erfahren, was denn die konkreten Bedenken von Frau Engeler sind.