Nach der Abschaltung des Kernkraftwerks Mühleberg sollen Haushalte im Umkreis von 50 Kilometern auch keine Jodtabletten mehr für daheim erhalten. Der Bundesrat hat am Mittwoch an seiner Sitzung eine entsprechende Änderung der Jodtabletten-Verordnung in die Vernehmlassung geschickt. Für die Bevölkerung soll weiterhin ein Jodtablettenvorrat vorhanden sein, dieser wird aber bei den Kantonen gelagert und «erst bei Bedarf an die Bevölkerung abgegeben», wie es in der Mitteilung heisst. Dies ist auch in allen anderen Gemeinden so, die nicht im entsprechenden Radius eines aktiven Atomkraftwerks liegen.
Die Tabletten dienen «bei einem schweren Unfall in einem Schweizer oder auch grenznahen Kernkraftwerk zur Schilddrüsen-Prophylaxe». Erst 2014 war die neue Jodtabletten-Verordnung in Kraft getreten, dies im Nachgang zur Katastrophe von Fukushima. Die Verordnung sah vor, dass die KKW-Betreiber die Kosten innerhalb vom 50-Kilometer-Radius komplett übernehmen sollten und ausserhalb zur Hälfte. Doch dies passte den Betreibern nicht und sie gelangten ans Bundesgericht.
Dieses kam zum Schluss, dass für diese Kostenübernahmepflicht «keine ausreichende gesetzliche Grundlage» bestehe. Trotzdem einigten sich die Parteien anschliessend auf einen Verteilschlüssel, bei dem die Betreiber einen Grossteil der Kosten tragen. 2024 wären erneut alle Haushalte innerhalb des 50-Kilometer-Radius in den Genuss von frischen Jodtabletten gekommen. Jene, die ausschliesslich im Radius vom im Rückbau befindlichen KKW Mühleberg liegen, erhalten nun keine neue Tabletten mehr in den Briefkasten. Nun können sich die Kantone dazu äussern. (mg) (aargauerzeitung.ch)
Na dann hoffen wir mal, dass das besser klappt als mit den Masken neulich!