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Gesellschaft & Politik

Neuenburg: Ballone und Himmelslaternen steigen lassen verboten

Als erster Kanton: Neuenburg verbietet das Steigenlassen von Ballons und Himmelslaternen

28.04.2026, 12:0828.04.2026, 12:08

Das Steigenlassen von Ballons und Himmelslaternen wird im Kanton Neuenburg verboten – eine Premiere in der Schweiz. Das Kantonsparlament hat am Dienstag eine entsprechende Gesetzesvorlage aus den Reihen der Fraktion der Grünen und der Partei der Arbeit angenommen.

Der Entscheid fiel mit 55 Ja-Stimmen, 36 Nein-Stimmen und 9 Enthaltungen. «Dieses Verbot mag auf den ersten Blick unbedeutend erscheinen, doch das Steigenlassen von Ballons kommt der Verbreitung von Plastikabfällen in der Umwelt gleich – also Littering. Diese Verschmutzung hat zudem schädliche Auswirkungen auf Wild- und Haustiere», erklärte Cloé Dutoit (Grüne), Erstunterzeichnerin des Gesetzesentwurfs.

Sky lantern festival held in Pennsylvania PENNSYLVANIA, UNITED STATES - SEPTEMBER 14: A view from Pennsylvania Lantern Lights Festival in Pocono Raceway of Pennsylvania, United States on September 14, ...
Himmelslaternen sind schon in mehreren Regionen verboten, weil sie Brände verursachen können.Bild: www.imago-images.de

Hinsichtlich der Himmelslaternen betonte die Abgeordnete: «Sie stellen ein nicht zu unterschätzendes Brandrisiko dar, insbesondere im Sommer.» Aus diesem Grund ist deren Aufstieg bereits in mehreren Regionen der Schweiz verboten, etwa in der Nähe von Flughäfen sowie in den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Wallis, Genf und Freiburg.

Für die Befürworter des Verbots bedeutet dies keineswegs das Ende festlicher oder symbolischer Aktivitäten. Es gebe zahlreiche umweltfreundliche Alternativen, etwa das Pflanzen von Bäumen, das Steigenlassen von Drachen oder das Erzeugen von Seifenblasen.

Bürgerliche Politiker gegen Ballon-Verbot

Die bürgerlichen Parteien lehnten die Vorlage mehrheitlich ab. Für SVP-Politiker Damien Schär ist «dieses Gesetz unnötig, da es sich um eine sehr marginale Praxis handelt. Zudem wirft die konkrete Umsetzung Fragen auf: Soll etwa ein Kind bestraft werden, das auf einem Fest versehentlich einen Ballon loslässt?»

Auch für FDP-Abgeordneten Damien Humbert-Droz gilt: «Gesellschaft und Bewusstsein entwickeln sich weiter, und die Praxis verschwindet von selbst. Wir setzen eher auf Aufklärung als auf Verbote.» Er warf jedoch die Frage auf, ob ein möglicher Trend in sozialen Netzwerken zu einem Wiederaufleben solcher Aktionen führen könnte.

Feuerwerke sind ausgenommen

Die Kantonsregierung sprach sich für den Status quo aus, also gegen ein Verbot von Ballons und Himmelslaternen. Diese Praxis werde nicht als Littering eingestuft und habe im Kanton lediglich symbolischen Charakter sowie eine begrenzte Bedeutung bei festlichen Anlässen. «Wir setzen lieber auf Sensibilisierung», erklärte Umweltdirektor Laurent Favre (FDP).

Vom Gesetz nicht betroffen sind Feuerwerke. Diese unterliegen bereits einem Bewilligungsverfahren, zudem ist auf Bundesebene eine entsprechende Initiative hängig. (sda)

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32 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Nordkantonler
28.04.2026 12:33registriert September 2020
So schön und spannend Luftballon-Wettbewerbe auch sind, man muss sich die Frage stellen: würde man es in Ordnung finden, die Kiste mit den unaufgeblasenen Ballons bei einer Landesrundfahrt über Autobahn und durch die Wälder einfach aus dem Fenster zu werfen und in der Gegend zu verteilen?
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Punkt72
28.04.2026 12:31registriert Mai 2025
OK . Verstanden. Umweltschutz..
Wie steht es mit der Gratis-Werbung in den Briefkästen?..
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