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Nationalratskommission blockt Stimmrechtsalter 16 erneut ab

Nationalratskommission blockt Stimmrechtsalter 16 erneut ab

12.01.2024, 18:1912.01.2024, 18:21

Das Stimm- und Wahlrechtsalter soll bei 18 Jahren bleiben. Dieser Meinung ist die zuständige Nationalratskommission. Sie will eine Vorlage für ein aktives Stimm- und Wahlrecht für 16-Jährige abschreiben.

Ein Waehler gibt seine Wahlzettel ab, am Wahltag der Eidgenoessischen Parlamentswahlen, am Sonntag, 20. Oktober 2019 in Schelten. (KEYSTONE/Anthony Anex)
Der Gang zur Urne dürfte 16-Jährigen weiterhin verwehrt bleiben.Bild: KEYSTONE

Der Entscheid der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-N) fiel mit 15 zu 10 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Die Kommission hatte sich in der Vergangenheit schon mehrfach in diese Richtung geäussert. Weil der Rat die Kommission aber jeweils überstimmte, sind die Diskussionen noch nicht beendet.

Das Geschäft geht zurück auf eine parlamentarische Initiative von Nationalrätin Sibel Arslan (Grüne/BS) aus dem Jahr 2019, die 16- und 17-Jährigen das aktive, nicht aber das passive Stimm- und Wahlrecht geben will. Das politische Engagement junger Menschen sei markant gestiegen, begründete Arslan ihren Vorstoss. Ausserdem seien sie häufig jene, die von politischen Entscheiden betroffen seien, etwa von einem Klima-Gesetz oder von der Ausgestaltung der Altersvorsorge.

Nationalraetin Sibel Arslan, GP-BS, spricht waehrend der Vereinigten Bundesversammlung bei der Wintersession der Eidgenoessischen Raete, am Mittwoch, 20. Dezember 2023 im Nationalrat in Bern. (KEYSTON ...
Grüne-Nationalrätin Sibel Arslan.Bild: keystone

In der Vernehmlassung war das Ansinnen auf breiten Widerstand gestossen, insbesondere vonseiten der Kantone. Trotzdem beschloss der Nationalrat im Sommer 2023, die Initiative entgegen dem Antrag seiner Kommission nicht abzuschreiben.

Die SPK-N hält aus bekannten Gründen an ihrer ablehnenden Haltung fest, wie es hiess. Ein Stimm- und Wahlrechtsalter von 16 Jahren würde in einem ungerechtfertigten Gegensatz zu den zivil- oder strafrechtlichen Rechten und Pflichten stehen, die für Schweizerinnen und Schweizer ab dem Alter von 18 Jahren gelten. Die Kommission erachtet es zudem als problematisch, die Altersschwelle für das aktive und für das passive Wahlrecht zu trennen.

Video: watson/sabeth vela/aya baalbaki

Der neu zusammengesetzte Rat solle die Möglichkeit haben, diese Frage nochmals grundsätzlich zu entscheiden, schrieb die Nationalratskommission. Die SP kritisierte in einer ersten Reaktion den Kommissionsentscheid. Die Kommission verhindere, dass die Stimmbevölkerung über das so wichtige demokratiepolitische Anliegen abstimmen könne. (sda)

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