
SVP-Nationalrat Gregor Rutz.Bild: keystone
19.12.2023, 11:2719.12.2023, 19:07
Was ist passiert?
Der Nationalrat hat am Dienstag nicht über eine Motion des Zürcher SVP-Nationalrats Gregor Rutz zum Umgang der Schweiz mit Asyl suchenden Afghaninnen beraten. Er folgte einem Ordnungsantrag des Zuger Mitte-Nationalrats Gerhard Pfister und schickte die Motion zurück zur Vorprüfung in die vorberatende Kommission.
Wie argumentierte Pfister?
- Pfister sagte, seit wenigen Tagen sei klar, dass das zuständige Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ab dem kommenden Jahr einen neuen Vorsteher haben werde, nämlich Beat Jans. Derzeit führt es noch Elisabeth Baume-Schneider.

Baume-Schneider gibt das EJPD an Neo-Bundesrat Beat Jans ab.Bild: KEYSTONE
- Weiter sagte Pfister, kürzlich habe das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil zu Afghaninnen gefällt (watson berichtete). Das Gericht hiess eine Beschwerde von zwei Afghaninnen gegen ihre Ausweisung gut. Die Schweiz muss ihnen Asyl gewähren. Das Gericht stützte damit eine neue Asylpraxis des Staatssekretariats für Migration (SEM) bezüglich Afghaninnen.

Mitte-Präsident Gerhard Pfister im Gespräch mit SP-Chefin Mattea Meyer.Bild: keystone
- Der Präsident der Mitte-Partei fuhr fort, die nach den Wahlen neu zusammengesetzte vorberatende Kommission solle sich vor der Beratung von Rutz' Motion im Nationalrat zuerst über letztere beugen – auch mit Blick auf den neuen EJPD-Vorsteher und das neue Gerichtsurteil.
Wie ging die Abstimmung aus?
Mit 98 zu 86 Stimmen bei 5 Enthaltungen nahm der Nationalrat Pfisters Antrag an. Damit war die von der SVP-Fraktion erzwungene ausserordentliche Session mit dem Titel «Asylpraxis in Bezug auf Afghaninnen» nach wenigen Minuten vorbei.
Insgesamt gab es nur drei Wortmeldungen: Nationalratspräsident Eric Nussbaumer eröffnete, Pfister antwortete, Rutz verteidigte seine Motion. Fertig.
Hier geht's zum Protokoll.
Worum geht's bei der Motion Rutz?
Rutz strebt mit seiner Motion an, dass der Bundesrat die im Sommer dieses Jahres vom SEM neu eingeführte Asylpraxis im Umgang mit Afghaninnen rückgängig macht. Der Zürcher Nationalrat sagte am Dienstag im Rat, es sei gesetzeswidrig, dass eine Verwaltungsstelle einen solchen Entscheid treffe.
Das Bundesverwaltungsgericht habe keinen Grundsatzentscheid getroffen, sondern in einem Einzelfall entschieden, so Rutz weiter.
Das SEM hatte nach einer Empfehlung der Europäischen Asylagentur (EUAA) entschieden, Frauen aus Afghanistan in der Regel Asyl zu gewähren. Die Lage für Frauen und Mädchen habe sich in Afghanistan seit der Machtübernahme der Taliban kontinuierlich verschlechtert. Die Grundrechte der Frauen seien stark eingeschränkt.
Wie geht's weiter?
Am Mittwoch steht auf dem Programm des Ständerats eine ausserordentliche Session zum Thema Asyl suchende Afghaninnen. Auch im Ständerat liegt ein Ordnungsantrag vor, die Motion des früheren Neuenburger FDP-Ständerats Philippe Bauer mit fast identischem Wortlaut wie jene von Gregor Rutz an die vorberatende Kommission zurückzuschicken. (sda/jaw)
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