Bezirksgericht Hinwil spricht Ex-SVP-Nationalrat Zanetti frei
Das Bezirksgericht Hinwil hat den ehemaligen SVP-Nationalrat Claudio Zanetti am Donnerstag freigesprochen. Der 58-Jährige war angeklagt, weil er auf der Plattform X einen Beitrag eines israelischen Armeesprechers teilte.
Natürlich sei die Bildsprache überspitzt, sagte Zanetti vor Gericht. Der Post richte sich aber eindeutig gegen die Terrororganisation Hamas, nicht gegen die palästinensische Bevölkerung.
Auf dem Bild, das Zanetti im Januar 2024 re-postete, ist eine Faust mit Israel-Logo zu sehen, das ein Hakenkreuz in Palästina-Farben zerschlägt. Darüber stand «Nie wieder ist jetzt, komme was wolle.» Hintergrund ist der Angriff der Hamas auf Israel im Oktober 2023.
Die Staatsanwaltschaft beantragte wegen Diskriminierung und Aufruf zu Hass eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 80 Franken sowie eine Busse von 600 Franken.
Für das Bezirksgericht Hinwil ist Zanettis Re-Post kein Grund für eine Verurteilung wegen Diskriminierung und Aufruf zu Hass. Den Diskriminierungsartikel dürfe man nicht allzu ausgiebig anwenden, hielt der Richter bei der Urteilseröffnung fest. «Sonst besteht die Gefahr, dass niemand mehr wagt, Kritik zu äussern.»
«Gehört nicht einen Gerichtssaal»
Es müsse dabei auch möglich sei, zu vereinfachen und zu übertreiben, so der Richter weiter. Einen solch martialischen Aufruf zur Zerschlagung der Hamas könne man als unsachlich oder aggressiv werten. «Aber dies ist eine politische Diskussion und die gehört eigentlich nicht in einen Gerichtssaal.»
Die Bildmontage müsse zudem im Kontext angesehen werden. Sie sei kurze Zeit nach dem menschenverachtenden Terorranschlag auf die israelische Bevölkerung gepostet worden. Das politische Klima sei damals stark aufgeheizt gewesen, sagte der Richter.
Er kritisierte damit direkt die Staatsanwaltschaft, die wegen dieses Re-Posts eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 80 Franken und eine Busse gefordert hatte. Die Staatsanwaltschaft mache aber nur ihren Job, so der Richter. «Sie muss im Zweifel Anklage erheben.» Die zuständige Staatsanwältin war beim Prozess nicht anwesend. Ob sie den Freispruch ans Obergericht zieht, ist offen.
«Nicht gegen die Bevölkerung gerichtet»
Zanetti bezeichnete die Bildsprache des Hakenkreuz-Posts in der Befragung als «überspitzt». Die Bildmontage sei aber ausschliesslich gegen die Terrororganisation Hamas gerichtet gewesen und sicher nicht gegen die palästinensische Bevölkerung, betonte er.
Er habe überhaupt nichts gegen Araber. «Aber ich mag es nicht, wenn wir wegen einigen von ihnen unsere Weihnachtsmärkte schützen müssen wie Festungen.» Auch Zanetti kritisierte die Staatsanwaltschaft. Er sei nur rausgepickt worden, weil er SVPler sei. Gegen all die Palästina-Demonstranten, die bei ihren Kundgebungen das rote Hamas-Dreieck verwenden würden, unternehme sie hingegen nichts.
Für Zanetti wäre eine Verurteilung «sehr ungünstig» gewesen. Er will sich im Frühling 2026 erneut in die Sozialbehörde der Zürcher Oberländer Gemeinde Gossau wählen lassen. Als «verurteilter Mensch» wolle er aber nicht in eine solche Behörde. Zanetti sass von 2015 bis 2019 im Nationalrat und verpasste die Wiederwahl. (sda)
