Die Schweiz soll auch künftig nicht eigenständig Strafmassnahmen gegen Personen und Unternehmen ergreifen können. Dieser Meinung ist die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats (SIK-S). Sie stellt sich gegen einen Entscheid aus dem Nationalrat.
Neutralität und Sanktionen stehen seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine oben auf der politischen Agenda. Auch die Debatte zur Revision des Embargogesetzes steht unter dem Eindruck des Krieges.
Der Nationalrat hatte im Juni einen Paradigmenwechsel in der Sanktionspolitik beschlossen, gegen den Willen der SVP. Er will, dass der Bundesrat künftig eigenständig Sanktionen verhängen kann. Solche könnten sich gegen Personen und Unternehmen richten. Gründe für eine Verhängung wären etwa die Verletzung von Menschenrechten oder andere schwere Verstösse gegen internationales Recht.
Nun steht die SIK-S auf die Bremse. In ihrem am Freitag publizierten Mitbericht an die für das Geschäft zuständige Aussenpolitische Kommission des Ständerats (APK-S) heisst es, dass der «drastische Wechsel in der Schweizer Sanktionspolitik» in Bezug auf Rechtsstaatlichkeit und Neutralität «äusserst problematisch» wäre. Gemäss Mitteilung der Parlamentsdienste herrscht darüber in der Kommission Konsens.
Heute kann die Schweiz Sanktionen der Uno, der EU oder der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) übernehmen. Die aktuelle Sanktionspolitik habe sich bewährt, schreibt die SIK-S weiter. Eine eigenständige Sanktionspolitik wäre demnach nur symbolisch und sei deshalb nicht wünschenswert.
Zudem ist die Ständeratskommission der Meinung, dass die Schweiz Gefahr liefe, unter Druck gesetzt zu werden, Sanktionen gegen bestimmte Einrichtungen oder Personen zu verhängen. Die kleine Kammer hatte bei der ersten Beratung des Geschäfts - knapp acht Monate vor Beginn des Ukraine-Kriegs - eigenständige Sanktionen bereits einmal abgelehnt.
Dies war auch im Sinne des Bundesrats. Wirtschaftsminister Guy Parmelin sagte im Juni im Nationalrat, dass bei einem Paradigmenwechsel unklar wäre, welche Kriterien für die Verhängung von Strafmassnahmen angewandt werden sollten. Nicht zuletzt drohten lange Rechtsstreitigkeiten.
Bald ist der Ständerat zum zweiten Mal am Zug. (saw/sda)