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Nach Fällen in Wil SG: Landesweit Schutzmassnahmen gegen Vogelgrippe

Nach Fällen in Wil SG: Landesweit Schutzmassnahmen gegen Vogelgrippe

21.11.2025, 20:4821.11.2025, 21:02
KEYPIX - Environmental workers collect the bodies of the birds have died from bird flu in a lake in Linum, Brandenburg, Germany, Monday, Oct. 27, 2025. (KEYSTONE/AP Photo/Ebrahim Noroozi)
Deutsche Beamte sammeln einen an der Vogelgrippe verendeten Kranich ein. (Archivbild, Oktober 2025) Bild: keystone

Geflügelhalter dürfen ihre Tiere ab Dienstag nur noch in vor Wildvögeln geschützten Bereichen in den Auslauf lassen. Der Bund weitet die Präventionsmassnahmen zum Schutz gegen die Vogelgrippe auf die ganze Schweiz aus.

Die Bundesbehörden reagierten mit dem Schritt auf den Tod von vier Enten und einem Schwan beim Stadtweiher von Wil SG infolge der Krankheit, teilte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am Freitagabend mit.

Ist es nicht möglich, den Auslauf wie gefordert zu beschränken, muss den Angaben zufolge sichergestellt werden, dass die Futter- und Wasserstellen so geschützt sind, dass sie für Wildvögel nicht zugänglich sind. Geschehen kann dies beispielsweise mit Netzen.

Eigene Stall-Kleider

Weitere Massnahmen zielen unter anderem darauf, Kontakte zwischen den Arten zu vermeiden. Hühner, Enten, Gänse und Laufvögel müssen getrennt gehalten werden. Tierhalterinnen und -halter sollen im Stall Kleider tragen, die sie nur dort verwenden, und den Zutritt zum Stall beschränken. Die angepasste Verordnung tritt am 25. November 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. März 2026.

Wenige Stunden vor der Ankündigung des Bundes hatte das Veterinäramt des Kantons St. Gallen bekannt gegeben, in einem Entenweiher neben dem Stadtweiher von Wil SG seien vier Enten und ein Schwan an der Vogelgrippe gestorben. Alle rund 50 dort gehaltenen Tiere müssten nun getötet werden, um eine Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern. Wenige Tage zuvor war bereits bei einem am Ufer des Bodensees tot aufgefundenen Schwan das Vogelgrippe-Virus nachgewiesen worden.

Keine Zugvögel

Die Fälle beim Wiler Stadtweiher wiesen eine Besonderheit auf, die sie von den bisher registrierten Vogelgrippe-Infektionen unterschieden, schrieb das BLV zur Begründung der Ausweitung der Schutzmassnahmen. Die betroffenen Enten und der betroffene Schwan seien nicht Zugvögel, sondern lebten ständig auf dem Entenweiher.

Die Fälle in Wil träten zudem zu einem Zeitpunkt auf, an dem das Vogelgrippe-Virus in Europa stark zirkuliere, hiess es. Das Bundesamt erinnerte zudem daran, dass Geflügelhalter bei der Früherkennung von Fällen eine zentrale Rolle hätten, und rief zur Wachsamkeit auf. Die breite Bevölkerung bat das BLV, tot aufgefundene Vögel nicht zu berühren und entsprechende Funde der Wildhut oder dem zuständigen Veterinäramt zu melden. (sda)

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