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Bundesrat plant Steuer auf nikotinhaltigen E-Zigaretten

Bundesrat plant Steuer auf nikotinhaltige E-Zigaretten

26.10.2022, 13:1326.10.2022, 15:37
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Konsumentinnen und Konsumenten von E-Zigaretten sollen künftig eine Tabaksteuer entrichten müssen. Das sieht die Teilrevision des Tabaksteuergesetzes vor, deren Botschaft der Bundesrat am Mittwoch verabschiedet hat.

e-zigarette
Bild: shutterstock

Die Steuer soll dem geringeren Schädlichkeitspotenzial von E-Zigaretten Rechnung tragen und entsprechend tiefer sein als bei klassischen Tabakzigaretten, wie der Bundesrat mitteilte. Konkret soll der Steuersatz bei wiederverwertbaren E-Zigaretten zwanzig Rappen pro Milliliter nikotinhaltige Flüssigkeit betragen. Bei E-Zigaretten zum Einmalgebrauch beträgt der vorgeschlagene Steuersatz einen Franken pro Milliliter Flüssigkeit – unabhängig vom Nikotingehalt.

Die Steuersätze bei wiederverwendbaren E-Zigaretten seien bewusst tief angelegt worden, schrieb der Bundesrat in seiner Mitteilung. Aufhörwillige Raucherinnen und Raucher sollten nicht davon abgehalten werden, die E-Zigarette als mögliches Ausstiegsmittel zu verwenden. Demgegenüber solle die höhere Besteuerung von Einweg-E-Zigaretten insbesondere beim Jugendschutz ihre Wirkung zeigen.

Der Bundesrat rechnet durch die neue Steuer mit jährlichen Mehreinnahmen von rund 13.8 Millionen Franken, die zweckgebunden für die Mitfinanzierung der AHV und IV verwendet werden.

Tarif für herkömmliche Zigaretten bleibt gleich

In der Vernehmlassungsvorlage war vorgesehen, dass die Tabaksteuer für E-Zigaretten 77 Prozent tiefer liegen soll als bei herkömmlichen Tabakprodukten. In der Vernehmlassung wurde dies von der Lungenliga und der Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention als zu tief und von der SVP und dem Branchenverband Swiss Vape Trade Association (SVTA) als zu hoch kritisiert.

Wie aus der Botschaft des Bundesrats hervorgeht, ist die Regierung beiden Lagern entgegengekommen. Die Steuersätze sollen bei Einwegkartuschen im Vergleich zu klassischen Zigaretten um 93 Prozent tiefer liegen. Bei E-Zigaretten zum Einmalgebrauch, die vor allem von Jugendlichen benutzt werden, liegt der neue Tarif nur noch 67 Prozent unter dem von herkömmlichen Tabakprodukten.

Die SP und die beiden Gesundheitsorganisationen forderten in der Vernehmlassung zudem, gleich auch die Steuersätze auf herkömmliche Tabakprodukte zu erhöhen. So solle der Preis für ein Päckchen Zigaretten von derzeit rund 8.8 Franken auf 14.25 Franken erhöht werden, für die anderen Produkte um 65 Prozent. Der Bundesrat hat dieser Forderung aber eine Absage erteilt.

Die Änderung des Tabaksteuergesetzes geht auf eine Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SBK-S) zurück. (sda)

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17 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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ThePower
26.10.2022 15:34registriert März 2016
Tabaksteuern auf ein Produkt, das keinen Tabak enthält. Frechheit🤬
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Ichsagstrotzdem
26.10.2022 17:13registriert Juni 2016
Es gibt schlichtweg keine Grundlage für diese Steuer. Das gesundheitsschädigende Potential von liquids ist im Vergleich zu richtigem Tabak vernachlässigbar. Die Tabaksteuer ist eine Lenkungsabgabe und soll dazu führen, dass weniger Menschen Tabak konsumieren und dadurch die Gesundheitskosten gesenkt werden können. Das Ziel wurde und wird erreicht. Dass dem Bund dadurch einnahmen Wegbrechen ist nicht das Problem der Bevölkerung, sondern der Verwaltung.
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