In der kaum überschaubaren Geschichte des Bündner Baukartell-Whistleblowers Adam Quadroni wird vor Gericht ein neues Kapitel geschrieben: Angeklagt wegen Amtsmissbrauch ist ein Unterengadiner Richter, der unrechtmässig einen Polizeieinsatz durchgesetzt haben soll.
Die Verhandlung gegen den Präsidenten des Unterengadiner Regionalgerichtes findet am 16. September vor dem Regionalgericht Prättigau/Davos statt. Wie der am Mittwoch publizierten Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Graubünden zu entnehmen ist, hat der Fall keine Verbindung zu Quadronis Rolle im Kartellskandal, sondern betrifft allein seine ehelichen Probleme.
Der angeklagte Richter verpflichtete Quadroni im Oktober 2017 zur Herausgabe einer «Vielzahl von Gegenständen» an die getrennt lebende Ehefrau und die gemeinsamen Kinder. Sollte Quadroni die Gegenstände nicht herausgeben, berechtigte der Richter Ehefrau und Kinder die ehemals gemeinsame Wohnung in Scuol in Begleitung von Polizeibeamten zu betreten, um ihre Sachen zusammenzusuchen.
Gegen diesen Entscheid erhob Quadroni fristgerecht Berufung. Das Kantonsgericht bescheinigte daraufhin zwar die grundsätzliche Vollstreckbarkeit der richterlichen Verfügung. Es wies aber darauf hin, dass der Entscheid wegen des laufenden Berufungsverfahrens formell noch nicht rechtskräftig sei.
Über diese Feststellung des Kantonsgerichtes setzte sich der Richter aber laut Anklage hinweg. Er legte für die Herausgabe der Gegenstände einen Termin fest, während die Berufung dagegen noch lief.
Quadroni verweigerte am festgesetzten Tag, dem 17. November 2017, denn auch die Herausgabe der Gegenstände und verwehrte der Polizei den Zutritt auf sein Grundstück. Dabei berief er sich auf das Berufungsverfahren und die Feststellung des Kantonsgerichtes.
Als bei der Kantonspolizei Unsicherheit bezüglich der Rechtmässigkeit des Einsatzes aufkam, wiederholte der Richter seine Anweisungen. Zudem bekräftigte er den Auftrag der Polizei, der Ehefrau Zugang zum Haus zu verschaffen.
Und um letzte Zweifel an der Rechtmässigkeit des Vorgehens zu beseitigen, signalisierte er gegenüber dem Polizei-Einsatzleiter, das Vorgehen sei mit dem Kantonsgericht abgesprochen.
Als Quadroni auch beim zweiten Erscheinen der Polizei seine Opposition «unmissverständlich, aufwieglerisch und provokativ» zum Ausdruck brachte, landete er «aus präventiven Gründen» in Handschellen. Auch seine als Zuschauerin anwesende Schwester wurde in Handschellen gelegt, «um den reibungslosen Ablauf des Zügeleinsatzes sicherzustellen».
Der Unterengadiner Richter muss sich nun laut Anklage verantworten, seine Amtsgewalt missbraucht zu haben. Damit habe er sich oder einem anderen einen unrechtmässigen Vorteil verschaffen wollen oder einem anderen einen Nachteil zufügen wollen.
Das Fazit der Staatsanwaltschaft lautet: Der Richter «handelte, um die Rechtsposition von Quadroni in seinem Eheschutzverfahren zu schmälern oder zumindest, um bei ihm Ungemach und massiven Ärger zu verursachen». Die Anklage beantragt, ihn mit einer bedingten Geldstrafe von 15'600 Franken und einer Busse von 3500 Franken zu bestrafen.
Für den angeklagten Richter gilt die Unschuldsvermutung. Die Staatsanwaltschaft hält zudem explizit fest, dass keinerlei Hinweise vorlägen, dass sich der Richter vom Baukartell habe instrumentalisieren lassen. (sda)
Nein, natürlich nicht. Aber um einem unliebsamen „Störenfried“ eins auszuwischen und ihm weiter Steine in den Weg zu legen, eignet er sich trotzdem vorzüglich. Wohl in der Hoffnung, das „Problem“ erledige sich irgendwann von selbst 😔
Hoffentlich wird hier von einer unbefangenen Stelle auch tatsächlich Recht gesprochen!