Ein lebenslanges Ruhegehalt für Mitglieder der Bündner Kantonsregierung gehört bald der Vergangenheit an. Das Kantonsparlament entschied, dass diese Gehälter nach dem Ausscheiden aus dem Amt nur noch bis zur Pensionierung ausbezahlt werden sollen.
Der Beschluss des Parlaments in Chur erfolgte am Mittwoch nach einer lebhaften und über zweieinhalbstündigen Diskussion. Nach einer Abstimmungskaskade stimmte der Rat am Schluss dem Vorschlag der FDP-Fraktion zu, die eine Auszahlung der Ruhegehälter von Regierungsmitgliedern nach dem Ausscheiden aus dem Amt lediglich noch bis zur Pensionierung fordert.
Vorstösse der GLP und der SVP mit anderen Vorschlägen zu den Ruhegehältern wurden abgelehnt. Mehrheitlich Einigkeit im Parlament herrschte darüber, dass die geltende Regelung ein «alter Zopf» sei, der abgeschnitten werden müsse. Regierungsmitglieder beziehen aktuell einen Jahreslohn von 269'000 Franken. Scheiden sie nach der Amtszeitbeschränkung von maximal zwölf Jahren aus der Exekutive aus, erhalten sie lebenslang ein Ruhegehalt von 113'000 Franken pro Jahr.
Die Regierung wollte sich bei der Ausarbeitung einer Botschaft zur Neuregelung der Ruhegehälter noch nicht festlegen und stellte einen ausgewogenen und zeitgemässen Vorschlag in Aussicht. Nun muss sie sich an den Beschluss des Parlaments halten und den Vorschlag der FDP umsetzen. Die GLP hatte verlangt, dass das Ruhegehalt nur noch während dreier Jahre ausbezahlt wird. Die SVP wollte es ganz abschaffen.
Die Volkspartei will aber nicht aufgeben. Grossrat Roman Hug kündigte am Mittwoch während der Debatte im Grossen Rat an, die Partei werde eine kantonale Volksinitiative zur Abschaffung der Ruhegehälter lancieren. (sda)