Zwei Männer sind von den Zivilstandsbehörden des Kantons Zug als Elternpaar eines Kindes, das in den USA von einer Leihmutter geboren wurde, anerkannt worden, wie die kantonale Direktion des Innern am Dienstag mitteilte. Die Eintragung der beiden Väter als gleichberechtigte Elternteile war möglich, weil sowohl das Kindswohl als auch die Würde der Leihmutter – analog dem Adoptionsrecht – gewahrt seien, heisst es in der Mitteilung.
Die beiden Zuger Männer hatten in den USA einen Leihmutterschaftsvertrag mit der gebärenden Mutter abgeschlossen. Das Kind kam mit Hilfe einer anonymen Eizellenspende und einer Leihmutter in den USA zur Welt. Die Samenspende erfolgte durch einen der Wunschväter. Ein Gericht in den USA anerkannte die beiden Schweizer Männer als Väter des Kindes.
Voraussetzung für die Anerkennung in der Schweiz war, dass eine notariell beurkundete Verzichtserklärung der gebärenden Mutter mehr als sechs Wochen nach Geburt des Kindes vorlag. Ausserdem erachteten das US-Gericht sowie eine von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde eingesetzte Beiständin die Wunschväter ausdrücklich als Eltern geeignet.
Im Kanton St. Gallen war in einem ähnlichen Fall das kantonale Amt für Bürgerrecht und Zivilstand nicht bereit, zwei in eingetragener Partnerschaft lebende Männer als Väter eines Leihmutterkindes einzutragen. Das St. Galler Verwaltungsgericht fällte dann aber ein wegweisendes Urteil: Es anerkannte die beiden Männer als Elternpaar und begründete dies in erster Linie mit dem Wohl des Kindes. (whr/sda)