Die Staatsanwaltschaft Luzern hat fünf Fussballrandalierer zu Geldstrafen und Bussen verurteilt. Zudem hat die Luzerner Polizei für alle Verurteilten Rayonverbote verfügt. Die Randalierer hatten sich im August 2014 nach einem Fussballspiel vom FC Luzern gegen den FC Zürich an Ausschreitungen beteiligt.
Am 16. August 2014 kam es in der Stadt Luzern nach dem Fussballspiel vom FC Luzern gegen den FC Zürich zu Ausschreitungen zwischen den beiden Fanlagern. Fünf Polizisten wurden dabei verletzt. Zudem entstand an diesem Abend ein Sachschaden von über 30'000 Franken.
Wie die Staatsanwaltschaft Luzern mitteilt, hat sie die Untersuchung gegen fünf Männer abgeschlossen, welche sich an den Ausschreitungen beteiligt hatten. Sie sind 20, 21, 22, 37 und 38 Jahre alt, drei wohnen in der Innerschweiz, zwei in Zürich. Sie wurden von der Staatsanwaltschaft je nach Verhalten wegen Landfriedensbruch, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte und des missbräuchlichen Verwendens von Pyrotechnik schuldig gesprochen.
Sie wurden mit bedingten Geldstrafen zwischen 2500 Franken bis 12'000 Franken bestraft. Zudem müssen die Randalierer Bussen bis zu 3000 Franken und die Untersuchungskosten bezahlen. Die Urteile sind rechtskräftig. Zudem hat ihnen die Luzerner Polizei entsprechende Rayonverbote ausgesprochen. (whr)