Schweiz
International

Bundesverwaltungsgericht heisst Beschwerde von Goldraffinerien gut

Goldraffinerien dürfen schweigen: Gericht zieht Geschäftsgeheimnis der Transparenz vor

31.03.2022, 21:41
Mehr «Schweiz»

Die vier Goldraffinerien in der Schweiz müssen die Herkunft ihres Edelmetalles nicht offenlegen. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Entscheid das Geschäftsgeheimnis höher gewichtet als die Forderung nach mehr Transparenz.

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hatte von der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) die Offenlegung der Goldlieferanten der vier grössten Schweizer Raffinerien für den Zeitraum von 2014 bis 2017 verlangt und sich dabei auf das seit 2004 geltende Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung berufen.

Die GfbV begründete ihren Einsichtsantrag unter anderem damit, dass sie diese Informationen für die von ihr erstellten Berichte zu diesem Thema benötige. Ausserdem verwies sie auf das überwiegende öffentliche Interesse. Es sei wichtig zu wissen, ob das importierte Gold unter menschenwürdigen und umweltverträglichen Umständen gewonnen werde

Die EZV wies das Gesuch der GfbV zuerst zurück, schwenkte nach einem Schlichtungsverfahren unter dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (Edöb) allerdings um und verfügte die Offenlegung der Daten. Dagegen wiederum rekurrierten die Raffinerien.

Schutzwürdiges Interesse an Geheimhaltung

Das Bundesverwaltungsgericht gab ihnen nun in einem am Donnerstag veröffentlichten Entscheid recht und hiess deren Beschwerden gut. Die EZV habe nicht rechtskonform entschieden. Die eingeforderten Informationen gehörten zur Privatsphäre der Goldimporteure. Diese hätten ein schutzwürdiges privates Interesse an der Geheimhaltung.

Zudem falle der Gegenstand unter das Steuergeheimnis. Damit sei der Vorrang vor dem Grundsatz der Transparenz gegeben, heisst es in der Urteilsbegründung. Das Steuergeheimnis stelle einen absoluten Schutz der fraglichen Informationen dar, dies unabhängig von anderen Zwecken, für die die Daten gesammelt und verwendet würden. Die Vorinstanz habe die Ausnahmeregelung zu Unrecht angewendet.

Bei der GfbV ist die Enttäuschung nach dem Richterspruch aus St. Gallen gross. Denn die Transparenz von den Produzierenden bis zu den Konsumierenden wäre essentiell, um schmutzigen Geschäften einen Riegel zu schieben, schrieb sie in einer Mitteilung. Weiterhin könnten sich nun die Importunternehmen hinter dem Geschäftsgeheimnis verstecken und müssten niemandem bezüglich der Herkunft des Rohstoffs und damit verbundenen Risiken Rechenschaft ablegen.

GfbV: Kontrollmassnahmen genügen nicht

Die zahlreichen Skandale in den letzten Jahren hingegen würden beweisen, dass die bestehenden Kontrollmassnahmen nicht genügten. Transparenz über die Herkunft importierten Goldes sei nötig zur unabhängigen Überprüfung, dass kein dreckiges Gold in die Schweiz gelange. Deshalb fordert die GfbV grundsätzlich mehr Transparenz in den Geschäftsbeziehungen.

Der Bundesrat wiederum setzt auf freiwillige Massnahmen der Branche und mehr Transparenz. Er räumt dabei ein, dass die derzeit verfügbaren Import- und Exportstatistiken weder eine eindeutige Bestimmung der Herkunft des Goldes noch dessen Produktionsverfahren erlaubten. Im März 2021 lehnte das Parlament bei der Revision des Geldwäschereigesetzes entsprechende Regulierungen jedoch ab.

Die Schweiz ist die wichtigste Drehscheibe im internationalen Goldhandel: Zwei Drittel des Edelmetalls weltweit werden hier raffiniert und verarbeitet. Woher das Gold stammt und unter welchen Umständen es gewonnen wurde, ist nicht immer klar.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. Die GfbV werde einen Weiterzug «ernsthaft prüfen», sagte Co-Geschäftsleiter Christoph Wiedmer auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

(sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Dieser Rapper hievt «Bling Bling» auf ein neues Level
Video: watson
Das könnte dich auch noch interessieren:
21 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Doppellottotreffer
31.03.2022 22:00registriert September 2021
Dass diese vier Raffinerien nicht sagen wollen aus welchen Minen ihr verarbeitetes Gold stammt sagt eigentich schon alles.
947
Melden
Zum Kommentar
avatar
Jonaman
01.04.2022 00:15registriert Oktober 2017
Das Geschäftsgeheimnis wird doch grösstenteils doch sowieso nur noch genutzt, um illegale Aktivitäten nicht öffentlich machen zu müssen!
637
Melden
Zum Kommentar
avatar
leykon
01.04.2022 06:40registriert Juni 2017
"Der Bundesrat wiederum setzt auf freiwillige Massnahmen der Branche und mehr Transparenz."

Und woher kommt diese Transparenz? Freiwillig von den Firmen?

You just made my day!
321
Melden
Zum Kommentar
21
Tesla will neue Aktionärsabstimmung über Milliarden für Musk

Tesla will seine Aktionäre erneut über ein milliardenschweres Aktienpaket für Firmenchef Elon Musk abstimmen lassen, das von einem Gericht torpediert wurde. Der Verdacht steht im Raum, Musk habe die Aktionäre womöglich hinters Licht geführt.

Zur Story