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FDP-Politikerin Gössi will menschlichen Journalismus vor KI schützen

Petra Goessi, FDP Staenderaetin, spricht bei einer Podiumsdiskussion ueber: KI-Revolution: Wer uebernimmt die Verantwortung? an der 26. Ausgabe des traditionellen Jahresauftakts der Schweizer Medienbr ...
Petra Gössi will menschgemachte News schützen und entschädigen lassen.Bild: keystone

KI-Giganten nutzen menschlichen Journalismus aus – FDP-Gössi will dagegen vorgehen

Am Donnerstag berät der Ständerat eine Einschränkung künstlicher Intelligenz, die geistiges Eigentum unrechtmässig verwendet. Petra Gössi (FDP) verlangt, dass Medieninhalte auch online vom Urheberrecht geschützt wird. Es gibt aber auch Widerstand.
19.03.2025, 05:3319.03.2025, 13:39
Viviane Vogel / ch media
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Der Journalismus steckt schon länger in einer Finanzierungskrise. Mit dem Siegeszug der künstlichen Intelligenz (KI) hat sich diese nochmals massiv verschärft.

Insbesondere eine neue, intelligente Suchmaschine namens Perplexity bedroht die Branche in ihrer Existenz. Dieser KI-Assistent ist stark auf das Abrufen und Verlinken von Inhalten aus dem Internet ausgerichtet. Im Vergleich zur Suchmaschine Google gibt sie ausführlichere, ausformulierte Antworten mit Links zu seriösen Quellen.

Die Nutzerinnen und Nutzer profitieren also von seriösen Quellen, ohne für deren Inhalte bezahlen zu müssen. Sie können sich alle möglichen Informationen beschaffen und zusammenfassen lassen, ohne die Plattformen der Medien besucht zu haben. So bricht weiter Umsatz weg, während die KI von menschengemachten Inhalten profitiert.

Gössi will keine Verbote, aber eine faire Lösung

Dieser Entwicklung will die Schwyzer Ständerätin Petra Gössi (FDP) mit einer Motion entgegenwirken. «Mir sind funktionierende Zeitungen wichtig, weil ich dies als Grundpfeiler einer starken Demokratie und lebendigen Gesellschaft erachte», schreibt sie auf Anfrage. Sie selbst habe sieben Zeitungsabos. Schweizer Medien würden durch die internationalen KI-Dienste als Anbieter ihrer eigenen Informationen ersetzt und verdrängt.

Das berge nicht nur ein demokratiepolitisches Problem, sondern sei auch aus wirtschaftlicher Sicht fragwürdig:

«Wenn KI-Anbieter mit fremdem geistigem Eigentum eigene Produkte anbieten und damit Geld verdienen wollen, müssen sie dies entschädigen.»

Gössi strebt keine Verbote an. Sie verlangt die Anwendung des Urheberrechts, um einen fairen Ausgleich zwischen den Medien und den KI-Anbietern zu erreichen.

«Niemand sollte ohne Erlaubnis und ohne Vergütung geistiges Eigentum anderer nutzen dürfen.»

In ihrer Motion, die am Donnerstag im Ständerat erstmals beraten wird, fordert sie drei Dinge:

  • 1. Explizite Zustimmung durch die Inhaber der Urheberrechte zur Verarbeitung und Weiterverbreitung ihrer journalistischen Inhalte durch generative KI wie Perplexity.
  • 2. Dienste wie die intelligenten Suchmaschinen sollen nicht vom Urheberrecht ausgenommen werden können.
  • 3. Wenn Inhalte in solcher Weise in der Schweiz angeboten werden, soll schweizerisches Recht gelten und Schweizer Gerichte sollen darüber befinden.

Gössi verspricht sich gute Chancen dafür.

«Der Schutz des geistigen Eigentums ist ein liberales Kernanliegen.»

Sie spüre viel Unterstützung von bürgerlicher und von linker Seite.

Die Gegenargumente zielen auf die Technologie ab

Es gibt aber auch Widerstand: Gegnerinnen und Gegner der Anwendung des Urheberrechts auf die KI-Dienste argumentieren damit, dass man die Entwickler nicht vom Innovationsstandort Schweiz abschrecken wolle. Zudem ziehen sie technologische Massnahmen rechtlicher Regulierung vor.

Der Bundesrat empfiehlt zwar die Annahme der Motion, noch vor einem halben Jahr hatte er jedoch den Zeitpunkt für juristische Massnahmen als verfrüht bezeichnet und ebenfalls auf die Möglichkeit von Bezahlschranken und technologischen Mitteln verwiesen. Beispielsweise könne über Textdateien einem KI-Assistenten die Verwendung der Inhalte verwehrt werden.

KI kann die Hinweise ignorieren

Das funktioniert allerdings nur bedingt. Solche Texthinweise können übergangen werden, wie das Beispiel der «New York Times» in den USA zeigt. Das Medienunternehmen hatte eine solche Textdatei, mit der sie Perplexity die Verwendung seiner Inhalte verbot. Das Medienhaus musste jedoch feststellen, dass seine Inhalte von Perplexity trotzdem verwendet worden waren. Daraufhin hat die «New York Times» im letzten Oktober eine Unterlassungsaufforderung an Perplexity geschickt und mit rechtlichen Konsequenzen gedroht, sollten sie weiterhin Inhalte abgreifen.

Auch Gössi hat schon von solchen Umgehungen gehört. Ihr geht es aber noch um etwas Grundsätzlicheres:

«Es kann nicht sein, dass die Marktmacht der KI-Dienste diktiert, wer letztlich im Internet auffindbar ist und wer nicht.»

Diese Abhängigkeit sei genau das Problem.

«Die Medienhäuser haben die Erfahrung gemacht, dass ohne gesetzliche Anpassungen keine fairen Verhandlungen mit den Tech-Giganten stattfinden können.»

(aargauerzeitung.ch)

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