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Interview

Das sagt der Anwalt des Lucie-Mörders zum Fall Rupperswil

Matthias Fricker, Verteidiger von Daniel H, beantwortet die Fragen der Journalisten, nach dem zweiten und letzten Tag des Prozesses um Daniel H, am Mittwoch, 29. Februar 2012, in Untersiggenthal, Kant ...
Pflichtverteidiger Matthias Fricker kennt sich mit der Verteidigung von Mördern aus – er vertrat Daniel H., der Au-Pair-Mädchen Lucie umgebracht hat. (Archiv)Bild: KEYSTONE
Interview

Das sagt der Anwalt des Lucie-Mörders zum Fall Rupperswil

Matthias Fricker hat den Mörder des Au-pair-Mädchens Lucie vertreten. Der Aargauer Anwalt sagt, wieso Verfahren lange dauern und im Fall Rupperswil gleich zwei psychiatrische Gutachten nötig sind.
13.05.2017, 18:3314.05.2017, 09:32
Manuel Bühlmann / Schweiz am Wochenende
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Der Mord an der 16-jährigen Lucie zählt zu den brutalsten Verbrechen der jüngeren Aargauer Kriminalgeschichte. Daniel H., der die junge Frau 2009 in seiner Wohnung getötet hat, wurde zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe und einer ordentlichen Verwahrung verurteilt. Matthias Fricker, Anwalt aus Wohlen, war sein Pflichtverteidiger.

146 Tage Angst: Die Chronologie des Vierfachmords von Rupperswil

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Die Chronologie des Vierfachmords von Rupperswil
21. Dezember 2015: Kurz vor Mittag wird die Feuerwehr zu einem Brand in einem Einfamilienhaus in Rupperswil gerufen. Im Innern des Hauses finden die Feuerwehrleute vier Leichen. Es stellt sich heraus, dass die Opfer Stich- und Schnittverletzungen aufweisen. Der Brand wurde absichtlich gelegt. Die Polizei geht von einem Tötungsdelikt aus.


quelle: keystone / patrick b. kraemer
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Herr Fricker, welche Rolle kommt dem Verteidiger im Vorfeld der Gerichtsverhandlung zu?
Matthias Fricker: Die Hauptarbeit steht vor dem Prozess an. Da werden die Beweise erhoben und der weitere Weg vorgespurt. Vor Gericht hält der Verteidiger dann ein wenig überspitzt gesagt nur noch das Plädoyer.

Jetzt auf

Inwiefern kann der Anwalt überhaupt Einfluss nehmen?
Der Verteidiger ist – wie auch der Beschuldigte – berechtigt, an sämtlichen Beweiserhebungen teilzunehmen. So ist er zum Beispiel bei den Einvernahmen seines Klienten oder von Zeugen dabei und kann Ergänzungsfragen stellen. Zudem ist es möglich, Beweisanträge zu stellen, etwa zur Befragung eines weiteren Zeugen.

Gilt das auch für die Begutachtung durch Gerichtspsychiater?
Nein, der Verteidiger ist von der Teilnahme ausgeschlossen. Er kann dem Gutachter jedoch nach Vorliegen des Gutachtens Ergänzungsfragen stellen. Das Teilnahmeverbot ist umstritten, weil der Anwalt seine Aufsichtsfunktion nicht wahrnehmen kann und eine effektive Vereidigung somit nur eingeschränkt möglich ist.

Warum wäre das wichtig?
Eine Begutachtung ist sehr einschneidend, davon hängt viel ab: Verwahrung ja oder nein. Den Gutachten kommt im Strafverfahren eine überragende Bedeutung zu. Die Richter stellen ihr Urteil darauf ab.

In der Regel reicht die Einschätzung eines Psychiaters. Im Fall Rupperswil auch?
Ich bin überzeugt, dass es wie im Prozess gegen Daniel H. zwei Gutachten sind. Denn eine lebenslängliche Verwahrung dürfte – nur schon wegen der Bedeutung des Falls in der Öffentlichkeit – zumindest geprüft werden.

Inzwischen ist ein Jahr vergangen, seit der mutmassliche Täter Thomas N. gefasst worden ist. Die Anklage liegt noch nicht vor. Dauert das Verfahren zu lange?
Nein, der Ablauf ist bisher völlig normal. Insbesondere Einvernahmen und Gutachten brauchen viel Zeit.

Inwiefern macht es Sinn, auf Zeit zu spielen und das Verfahren etwa mit Anträgen zu verlängern?
Das bringt in diesen Fällen nichts. Der Täter ist ohnehin in U-Haft und wird auf absehbare Zeit nicht mehr in Freiheit kommen.

Thomas N. hat offenbar sein Geständnis zurückgezogen. Was bedeutet dies für den Prozess?
Ob dem tatsächlich so ist, weiss ich nicht. Ganz allgemein kann aber gesagt werden, dass ein Geständnis nicht einfach gegenstandslos wird, wenn es widerrufen wird. Es verschwindet deswegen nicht aus den Akten. (aargauerzeitung.ch)

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