Warum läuft es bei der Umsetzung von Klimarecht so harzig?
Die Klimaseniorinnen wurden in der Schweiz als Beispiel dafür bekannt, wie die CO-Emissionen vor Gericht landen können. Nun hat die Universität Bern die erste Professur für Klimarecht und Gesellschaft in der Schweiz geschaffen. Finanziert wird die Stiftungsprofessur von der Bloom Foundation, die sich der Förderung einer artenreichen und regenerativen Welt verschrieben hat. Ernannt wurde Laura Mai. Wir haben sie gefragt, ob das Recht vom Klimaproblem überfordert sei und wer von dieser Professur profitieren wird.
Haben Sie eine Überzeugung bezüglich des Klimas, welche Sie über den Haufen geworfen haben?
Laura Mai: Nicht gerade eine Überzeugung, aber definitiv hatte ich, als das Pariser Klimaabkommen 2015 verabschiedet wurde, die Vorstellung, dass der Klimawandel ein Problem der Zukunft ist, etwas, wofür man noch Zeit hat. Aber in den letzten Jahren hat sich aufgrund neuer Forschungsergebnisse gezeigt: Der Klimawandel ist kein Zukunftsproblem mehr, er ist ein Gegenwartsproblem und dringend.
Was treibt Sie an als Professorin für Klimarecht und Gesellschaft?
Mich treibt die Verflechtung des Rechts und der Gesellschaft an: Die Wirkungsmöglichkeiten von Recht hängen direkt von den gesellschaftlichen Voraussetzungen ab. Ich werde Rechts- und Sozialwissenschaften verknüpfen. Das ist extrem spannend.
Es gibt kein Klima-Gesetzbuch. Da muss man sich vieles zusammensuchen, wenn man klagen will, korrekt?
Das stimmt, das Klima ist eben ein Querschnitts-Thema, das sich durch viele Rechtsfelder zieht.
Am Ende muss man es an irgendeinem Paragrafen festmachen können.
Das Klimarecht betrifft fast alle Lebensbereiche: Die Grund- und Menschenrechte, die Staatenverantwortlichkeit, das Handelsrecht und das Investitionsrecht im Internationalen Recht. Oder die Haftungsvorschriften im Privatrecht.
Man muss offenbar über die Ecke prozessieren, wie die Klimaseniorinnen, die auf ihr Recht auf «Achtung des Privat- und Familienlebens» pochten, weil der Klimawandel wegen zunehmender Hitzewellen ihre Gesundheit beeinträchtige. Es ist nicht so einfach wie bei Geschwindigkeitsbussen im Strassengesetz.
Aber vergleichbar. Das Pariser Abkommen gibt in Artikel 2.1a ein Maximum vor: Dort wurde festgelegt, dass sich die Erde nur um 1,5 Grad Celsius erwärmen darf – keinesfalls über 2 Grad. Die verschiedenen Rechtsgebiete müssen nun ausarbeiten, wie die globalen Ziele entsprechend herunterzubrechen sind.
Wo muss man am dringendsten ansetzen?
Es gibt nicht diesen einen Schalter, den man umlegen kann und der die Lösung bringt. Es gibt inzwischen total rund 3000 Gerichtsfälle zum Klima weltweit. Die Klimaseniorinnen waren einer davon. 2021 gab es zum Beispiel in Deutschland eine vergleichbare Entscheidung im sogenannten «Neubauer»-Fall.
Worum ging es da?
NGOs haben damals die Bundesregierung vor das deutsche Bundesverfassungsgericht gezogen und gesagt, die festgelegten Klimaziele stimmten nicht mit den globalen Temperaturzielen des Pariser Abkommens überein und verletzten die verfassungsrechtlich garantierten Grundrechte. Das Gericht verpflichtete die Bundesregierung mit seiner Entscheidung, die Klimagesetzgebung zu überarbeiten.
Und wird das auch tatsächlich gemacht? Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zugunsten der Klimaseniorinnen geschah nichts.
In der Schweiz vielleicht nicht. In Deutschland wurde nach dem Neubauer.-Urteil die Klimagesetzgebung angepasst. Die Umsetzung von Gerichtsurteilen ist aber immer ein Knackpunkt – nicht nur beim Klima.
Frustriert es Sie, dass es so schwierig ist, das Klimarecht in die Praxis umzusetzen?
Nein, das macht es eben gerade spannend, zu fragen, warum die rechtliche Umsetzung gesellschaftlich so schwierig ist.
Und warum läuft es harzig?
Es geht um fundamentale Veränderungen der Gesellschaft – und die müssen erst einmal ausdiskutiert werden. Es geht darum, wer bekommt was, wer bezahlt die Schäden und wer geht leer aus.
Die Klimaerwärmung ist ein komplex verzahntes Gebiet. Ist Ihre Disziplin da manchmal überfordert?
Tatsächlich trifft das Recht immer wieder auf Grenzen: Es ist schliesslich die Gesamtheit aller Emissionen weltweit, die die Erderwärmung verursacht. Dies stellt rechtliche Vorstellungen von Räumlichkeit, Zeitlichkeit, und Verantwortung vor neue Herausforderungen. Genau diese Fragen untersuche ich in meinem aktuellen Projekt «Legal Geographies of Climate Change».
Wer bekommt denn aktuell schon Recht?
In einzelnen Ländern bekommen Gruppierungen oder Individuen, die gegen Regierungen oder Firmen klagen, immer wieder Recht. Auf der internationalen Ebene geht es um Staaten, die zum Beispiel vom steigenden Meeresspiegel betroffen sind. Seit den 1990er-Jahren fordern diese einen Ausgleichsfonds für Klimaschäden. Und unter der UNO wurde ein solcher Fonds jetzt aufgesetzt.
Am Schluss geht’s immer ums Geld. Auch beim Klima. Oder gibt es noch andere Hebel?
Das Klimarecht hat drei Säulen: das Herunterfahren des CO₂‑Ausstosses, die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels und Ausgleichszahlungen für nicht mehr vermeidbare Schäden. Klar ist aber: Je stärker Treibhausgas-Emissionen reduziert werden, desto weniger sind Anpassungsmassnahmen und Ausgleichszahlungen nötig.
Vor einem Jahr ging der Bergsturz in Blatten nieder. Denken Sie, dass sich die Verantwortlichkeiten nach solchen Ereignissen ändern werden?
Dass der Bevölkerung nach solchen Ereignissen geholfen werden muss, ist unbestritten. Diese Prozesse werden angepasst werden müssen. Der neue nationale Forschungsschwerpunkt «Climate Extremes and Society», der von der ETH Zürich und der Universität Bern geleitet wird, wird genau solche Extremereignisse untersuchen.
Bis jetzt kommt das Geld von den Steuerzahlern. Müssten CO₂‑verursachende Firmen mehr zur Kasse gebeten werden?
Wie Ressourcen verteilt werden, muss in rechtsstaatlichen Prozessen beschlossen werden. Für mich als Wissenschaftlerin geht es darum, diese Prozesse zu erforschen und Wissen anzubieten.
Das Thema ist hochpolitisch.
Wissen ist politisch! Aber in meiner Rolle als Professorin greife ich nicht direkt in politische Entscheidungsprozesse ein.
Wer profitiert von dieser Professur?
Die Studierenden und die Forschenden der Universität Bern natürlich, sowie Entscheidungsträger. Denn das Thema Klimarecht und Gesellschaft wird in Zukunft noch mehr an Bedeutung gewinnen. Zudem kann meine Forschung Verbänden oder NGOs nützen.
Werden die linken Parteien Ihre Forschung mehr mögen als die rechten?
Wenn wir auf den Klimawandel schauen, dann ist die Unterscheidung in links oder rechts obsolet: Von einem Bergsturz oder einer Überschwemmung sind alle betroffen, unabhängig von der Parteizugehörigkeit.
Vor Gericht geht es um Schuld. Wer ist schuld am Klimawandel?
Im Bereich Klima geht es vor Gericht eher darum, wer Recht hat oder wessen Anspruch gilt. Wenn man beantworten soll, wer schuld ist, muss man zwangsläufig vereinfachen, Prozesse wegschneiden, anstatt einen Umgang für die Komplexität zu finden.
Das Urteil ist aber schwarz-weiss: Jemand hat Recht bekommen oder nicht.
Im Entscheidungsfindungsprozess spielt Komplexität definitiv eine Rolle. In der Klage des peruanischen Bauerns Saúl Luciano Lliuya gegen den deutschen Energiekonzern RWE wurde 2025 entschieden, dass derzeit keine relevante Gefahr für sein Grundstück bestehe; es sei unwahrscheinlich, dass der nahe Gletschersee eine Überschwemmung verursachen würde. Doch dem Urteil sind viele Überlegungen und Analysen vorausgegangen. Das Verfahren dauerte insgesamt zehn Jahre.
Denken Sie, solche Verfahren haben eine Wirkung auf klimaschädliche Produktionen, weil die Firmen Prozesse fürchten müssen?
Man kann sehen, dass Firmen reagieren. Finanzinstitute beispielsweise sehen den Klimawandel schon seit einiger Zeit als Risiko an: als Investitions-Risiko, als Risiko, weil sich die Regulierungen ändern werden, aber auch, dass man haftbar gemacht werden kann.
Die jährliche Klimakonferenz ist oft frustrierend zum Mitverfolgen: Man bekommt den Eindruck, dass sich nicht viel tut. An welchem Rädchen müsste jetzt mit aller Kraft gedreht werden?
An der letzten Konferenz wurde deutlich, dass der Prozess an seine Grenzen kommt bezüglich dessen, was er leisten kann. Man hat zwar die Klimaziele und auch den «Loss and Damage Fonds». Aber was bedeutet das für die Umsetzung – was für die Wälder, für die Energiegewinnung oder das Investitionsschutzrecht? Es wird zum Beispiel in fossile Energieprojekte investiert, die unvereinbar sind mit den Klimazielen. Die erste internationale Konferenz zum Beenden der fossilen Energie in Kolumbien im April 2026 hatte diese Fragen auf der Agenda.
Müsste man es auch auf einem anderen Weg versuchen als über Konferenzen?
Die Konferenz sollte man nicht aufgeben, denn es ist wichtig, die Länder zusammenzubringen. Aber wir müssen über zusätzliche Foren nachdenken. Es gibt auf internationaler Ebene so viele Organisationen, die sich mit dem Klima beschäftigen – vom Umweltprogramm UNEP, der Internationalen Energieagentur IEA, bis zu Menschenrechtsinstitutionen. Und diese Institutionen sind so strukturiert, dass sie zu wenig zusammenarbeiten.
Gibt es auch ein positives Beispiel?
Der Weltklimarat IPCC bringt sich immer wieder in verschiedene Diskussionen ein. Die Berichte über den Stand der Wissenschaft sind wichtig und können eine Brücke sein. Auch regional arbeiten Institutionen über die verschiedenen Ebenen hinweg zusammen. (bzbasel.ch)
