Schweiz setzt Rückführungen in den Iran vorläufig aus – wegen Protesten
In den vergangenen Monaten kam es wiederholt zu Kundgebungen vor dem Staatssekretariat für Migration (SEM) in Bern. Exiliranerinnen und Exiliraner kritisierten dabei die Schweizer Asylpraxis und warfen den Behörden vor, Asylsuchende trotz der angespannten Lage in den Iran zurückzuschicken.
Nun passt das SEM seine Praxis an. Wie Mediensprecher Daniel Bach gegenüber SRF bestätigt, hat das SEM am 13. Januar entschieden, Asylgesuche von iranischen Staatsangehörigen vorläufig nicht weiterzubehandeln, wenn mit einem negativen Entscheid und einer Wegweisung zu rechnen ist. Positive Asylentscheide sowie negative Entscheide mit Anordnung einer vorläufigen Aufnahme können weiterhin gefällt werden.
Unsichere Lage im Iran als Grund
Das SEM begründet den Entscheid mit den seit dem 28. Dezember 2025 andauernden Protesten im Iran. Die Situation im Land sei derzeit unsicher und schwer einzuschätzen, erklärt Bach. Deshalb werde auf Wegweisungen verzichtet, solange sich die Lage nicht klarer darstelle.
Auch bei bereits rechtskräftig abgelehnten Asylgesuchen ordnet das SEM aktuell keine Wegweisungsvollzüge in den Iran an. Rückführungen seien zurzeit nicht geplant. Ausgenommen von dieser Praxis sind allerdings straffällige Personen oder Gesuchstellende, die eine Gefahr für die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz darstellen. In diesen Fällen werde der Wegweisungsvollzug weiterhin geprüft.
Nur wenige Rückführungen
Grundsätzlich prüft das SEM laut eigenen Angaben jeden Einzelfall darauf, ob eine Rückkehr zumutbar, zulässig und möglich ist. Nur wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird eine Wegweisung vollzogen.
Tatsächlich gab es in den vergangenen Monaten nur sehr wenige Rückführungen in den Iran. Im vergangenen Jahr wurden laut SEM bis Ende November 2025 lediglich zwei Wegweisungen vollzogen. Seit Beginn der aktuellen Unruhen habe es keine Rückführungen mehr gegeben.
Praxis bleibt vorläufig offen
Auf die Kritik aus der iranischen Diaspora, Wegweisungen hätten Betroffene in existenzielle Gefahr gebracht, entgegnet das SEM, dass bei Personen mit einer Landesverweisung lediglich die Zulässigkeit des Vollzugs geprüft werde. Drohten gravierende Menschenrechtsverletzungen, werde keine Rückführung angeordnet. Dem SEM seien keine Fälle bekannt, in denen Personen nach einer zwangsweisen Rückkehr in ernsthafte Schwierigkeiten geraten seien.
Wie lange die neue Praxis gelten wird, ist offen. Das SEM beobachte die Entwicklung im Iran weiterhin aufmerksam und werde seine Mitarbeitenden zu gegebener Zeit mit aktualisierten Handlungsanweisungen versorgen. (mke)
