Einmal Dschihad und zurück. Sie reisen in den «heiligen Krieg», derzeit sind Syrien und der Irak angesagt, wo die Schlächter von der Terrormilliz IS wüten. Und kommen dann, aus unterschiedlichen Motiven, wie Urlauber zurück in die Schweiz.
Zum Beispiel der 30-jährige Unterwalliser, ein Konvertit wie viele andere Dschihad-Reisende. Laut Medienberichten reiste er 2013 nach Syrien, um am Kampf gegen Assad teilzunehmen. Aber das Abenteuer war anders als erwartet. Selbstmordattentäter wollte er nicht werden. Die anfängliche Idee, im Kampf zu sterben, fand er bald auch nicht mehr verlockend. So kehrte er nach Monaten zurück in die Heimat, nicht ohne angeblich zuvor Monate in einem IS-Gefängnis verbracht zu haben.
Der Unterwalliser ist einer von 18 Reisenden, die nach Angaben des Bundesnachrichtendienstes (NDB) in den letzten Jahren aus dem Dschihad in die Schweiz zurückkehrten. Er ist der Einzige, von dem die Schweizer Behörden das sicher wissen: Gegen ihn führt die Bundesanwaltschaft ein Verfahren wegen Unterstützung einer kriminellen Organisation. Er dürfte demnächst verurteilt werden.
Die anderen 17 sind noch unbestätigte Dschihad-Rückkehrer, gegen sie laufen derzeit keine Verfahren.
Eines haben sie alle gemeinsam: Sie bewegen sich frei in der Schweiz. Keiner von ihnen ist laut Recherchen der «Schweiz am Sonntag» inhaftiert. Der Unterwalliser nicht, weil es offenbar keine Haftgründe gibt und weil von ihm keine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit ausgehe.
Die anderen 17 offensichtlich, weil die Fälle nicht bestätigt sind. Ob und wie gefährlich sie sind, ob sie Verbrechen auch in der Schweiz planen, ist zumindest öffentlich nicht bekannt.
Einige Juristen kritisieren, die Behörden müssten mutmassliche Dschihad-Rückkehrer sofort verhaften und ein Verfahren wegen Unterstützung einer kriminellen Organisation einleiten. Bei der Bundesanwaltschaft indessen heisst es, man könne erst aktiv werden, wenn ein hinreichender Tatverdacht bestehe.
In der Pflicht ist hier das Bundesamt für Polizei (Fedpol) mit seiner Bundeskriminalpolizei (BKP). Fedpol-Sprecherin Danièle Bersier sagt, man tausche sich laufend mit dem NDB «über Hinweise und Informationen aus, die den beiden Diensten über Personen vorliegen, die von der Schweiz aus in Konfliktgebiete reisen oder von dort zurückkehren». Zudem unterhalte die BKP zahlreiche Kontakte im Ausland. Lägen Hinweise vor, dass ein Dschihad-Reisender ein in der Schweiz strafbares Delikt begangen habe, stelle «die BKP Ermittlungen an, um die Person zu identifizieren und den Tatverdacht zu klären», sagt die Fedpol-Sprecherin. Ergebe sich ein hinreichender Tatverdacht, beantrage die BKP bei der Bundesanwaltschaft die Eröffnung einer Untersuchung.
Einige Verbrechen, für die Dschihadisten laut Fedpol möglicherweise verfolgt werden können: Unterstützung oder Beteiligung an einer kriminellen Organisation, Verstoss gegen das al-Kaida-Verbot, Verstoss gegen das IS-Verbot, öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit, Gewaltdarstellung, eventuell Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Bei fremdem Militärdienst kann zudem die Militärjustiz aktiv werden.