Die neuen Regeln zur Jagd hätten nichts mit einem «Abschussgesetz» zu tun, wie es die Gegner monieren. Laut Vertreterinnen und Vertretern von Jagdverband, Bauernverband, Berggebieten und bürgerlichen Parteien verbessert die Reform vielmehr den Tierschutz.
Nachdem am Montag die Gegner des Jagdgesetzes die Vorlage kritisiert haben, blasen die Befürworter nun zum Gegenangriff. «Das Nein-Komitee sollte jubeln», sagte der Berner BDP-Nationalrat Lorenz Hess am Donnerstag vor den Bundeshausmedien. Das Gesetz beinhalte verschiedene langjährige Anliegen des Natur- und Tierschutzes. Zudem gelte das Verbandsbeschwerderecht weiterhin.
Statt diese nachhaltigen Punkte im Gesetz zu erwähnen, setze das Nein-Komitee auf ein «reines Abschussgerede». Zudem gaukelten die Gegner dem Volk etwas vor, indem sie Falschaussagen tätigten, kritisierte Hess.
Laut den Befürwortern ist das neue Gesetz fortschrittlich. Tiere wie Biber und Luchs würden mit dem revidierten Jagdgesetz besser und nicht schlechter geschützt, sagte Nationalrätin Maja Riniker (FDP/AG). Statt wie bisher rund 250 Tiere könnten von den geschützten Arten nur noch drei reguliert werden - der Wolf, der Steinbock und der Höckerschwan.
Für diese behördlichen Eingriffe schaffe das Gesetz klare Regeln. Eingegriffen würde nur dort, wo die Bestände es erlaubten, hielt Riniker fest. Heute sei das anders, weil alle geschützten Arten reguliert werden könnten. Somit sei eher das geltende Gesetz ein «Abschussgesetz».
Im Zentrum der Vorlage stehen die gelockerten Regeln zum Abschuss von Wölfen. Diese haben sich in den vergangenen Jahren in der Schweiz ausgebreitet. Er appelliere an die Solidarität der Städte und Agglomerationen, sagte der Walliser SVP-Nationalrat Franz Ruppen. Kantone wie seiner bräuchten «eine effektive Bestandesregulierung» beim Wolf.
Die negativen Auswirkungen auf Nutztiere und Wildtiere würden so begrenzt und die Akzeptanz des Wolfs in der Bevölkerung erhöht, doppelte Nationalrat und Bauernverbandspräsident Markus Ritter (CVP/SG) nach. Er stellte klar: «Die Bauern wollen die Grossraubtiere nicht ausrotten, im Gegenteil: Wir freuen uns über die Artenvielfalt.»
Das Ja-Komitee zum Jagdgesetz stellt klar, dass auch der Wolf ein geschütztes Tier bleibe. Die Kantone dürften nur regulierend eingreifen, wenn ein Wolf seine Scheu verliere und sich in Siedlungsgebieten aufhalte oder wenn er Herdenschutzmassnahmen umgehe. Das hatte der Bundesrat im Entwurf der entsprechenden Jagdverordnung vorgeschlagen.
Insbesondere bei Wölfen, die schnell einen grossen Schaden anrichten können, müsse man rasch reagieren können, sagte Jill Nussbaumer, Vizepräsidentin der Jungfreisinnigen. «Die Kantone haben den verantwortungsvollen Umgang mit Wildtieren in der Vergangenheit bereits bewiesen.»
Neu geregelt werden soll mit dem revidierten Jagdgesetz auch die finanzielle Unterstützung von Wildtiermassnahmen durch den Bund. Die Lebensräume könnten dadurch massiv verbessert werden, argumentieren die Befürworter. Der Weg sei frei für zusätzliche Wasser- und Zugvogelreservate sowie Wildtierkorridore.
Die Kantone sollen auch mehr Geld für Wildtierschäden erhalten. Die Akzeptanz des Bibers werde durch diese finanzielle Unterstützung zunehmen, mutmassen die Befürworter.
Die Abstimmung zum Jagdgesetz findet am 27. September statt. Momentan befinden sich die Gegner im Aufwind.
Gemäss der am vergangenen Freitag publizierten Tamedia-Abstimmungsumfrage sprechen sich derzeit 53 Prozent gegen die Vorlage und nur 37 Prozent dafür aus. Demnach gibt es aber einen hohen Anteil an Befragten, der sich noch nicht festgelegt hat. (sda)
Aber das sind Menschen die sich nicht von irritierenden Massnahmen leiten lassen.
Z.b ein Freund von mir hütet 500 Schafe. Bei dieser Herde ist Tag und Nacht ein Herdenschutzhund und ein Schäfer dabei.
Es geht also, kostet eben etwas, aber es geht.
Es gab kein Riss und das in einer Gegend wo schon immer Wölfe durchzogen!
Ausserdem ist es verlogen, einerseits Biodiversität fördern zu wollen und andererseits dieses Gesetz gutzuheissen.
Und dass eine bedrohte Art wie der Feldhase nach wie vor gejagt werden darf, von selbst ernannten Hegern und Pflegern notabene, ist blanker Hohn.