Das revidierte Jagdgesetz zielt laut den Gegnern daneben. Statt einer vernünftigen Regelung für den Umgang mit dem Wolf habe das Parlament einen «völlig unverständlichen Angriff auf zahlreiche Arten geschützter Tiere» verabschiedet.
Das von Umwelt- und Tierschutzorganisationen ergriffene Referendum unterstützen Parlamentarier aus verschiedenen politischen Lagern. Am Montag präsentierten Vertreterinnen und Vertreter von SP, FDP, Grünen, GLP und EVP ihre Argumente gegen die Vorlage.
«Es ist eine schlechte Revision», urteilte Nationalrat Christophe Clivaz (Grüne/VS) vor den Bundeshausmedien. Sie biete keine Antwort auf die anerkannten Herausforderungen im Umgang mit dem Wolf. Es gehe ihm nicht darum, die Bedürfnisse der Stadt- und der Landbevölkerung gegeneinander auszuspielen. Dass selbst viele Förster und Jäger gegen das Gesetz seien, zeige, dass das Jagdgesetz missraten sei.
Im Kampagnen-Logo des Nein-Komitees steht ein Luchs im Fadenkreuz. Dieses Wildtier sei bei einem Ja ebenso potenziell vom Abschuss bedroht wie der Biber, der Höckerschwan, der Graureiher, der Wolf und der Fischotter, sagte der Solothurner FDP-Nationalrat Kurt Fluri.
Ein präventiver Abschuss – ohne dass sich Volk und Parlament dazu äussern könnten – gehe ihm gegen den Strich. Vielmehr sei auch die Landwirtschaft gefordert, sich im Umgang mit Wildtieren anzupassen. Dazu gehörten etwa wirksame Herdenschutzmassnahmen. Die öffentliche Hand könnte solche mitfinanzieren.
Wirkten die Schutzmassnahmen nicht, könnten die Kantone schon heute über den Abschuss von einzelnen Wölfen und anderen Tieren, die Schaden anrichten, entscheiden, argumentierte die Tessiner Nationalrätin Greta Gysin (Grüne). Es brauche aber die Zustimmung des Bundes. «Der Jagdverband meint aber, ein Recht zu haben, aus Spass zu töten.»
Die Schweiz riskiere «einen grossen Rückschritt», sagte auch die Waadtländer GLP-Grossrätin Claire Richard. Laut dem Zürcher SP-Ständerat Daniel Jositsch wird mit der Revision des Jagdgesetzes die Verfassung verletzt. Mit der vorliegenden Revision erfolge eine Kompetenzverschiebung vom Bund zu den Kantonen. «Der Bund hätte bei einem Ja nur noch ein Recht auf Anhörung.»
Jositsch befürchtet künftig ein «Wirrwarr des Schutzniveaus bedrohter Tierarten». Je nach Gusto der Kantonsregierung könnten sogenannte Bestandsregulierungen auch zur blossen Verhütung von Schäden bewilligt werden. Es genüge also eine bloss mutmassliche Schädigung, ohne dass diese besonders gross sein müsste.
Im Entwurf der entsprechenden Jagdverordnung schreibt der Bundesrat, dass Wölfe nur in der Nähe von Siedlungen oder Schafherden geschossen werden dürften. Generell müssten die Kantone gegenüber dem Bund vorgängig begründen, weshalb Abschüsse erforderlich seien. Dabei müssten sie die Verhältnismässigkeit wahren.
Die Verschlechterung beim Schutz der Wildtiere im revidierten Gesetz könne die Verordnung aber nicht korrigieren, sagte Nationalrat Nik Gugger (EVP/ZH). Das Parlament habe einen «völlig unverständlichen Angriff auf zahlreiche Arten geschützter Säugetiere und Vögel» lanciert. Er machte klar: «Niemand würde sich gegen ein Gesetz mit Augenmass stellen.» (aeg/sda)
Wenn das getötete Schaf zu den Hunderten gehört, die jährlich von Raubtieren gejagt werden, gibt es von Bund und Kantonen Entschädigungen.
Wenn es aber zu den Tausenden gehört, die jährlich abstürzen oder sonst wie auf der Alp sterben, weil sie sich selber überlassen wurden, geht der Besitzer leer aus.
Darum sollten selbst Besitzer von Schafen froh sein, wenn das Jagdgesetz abgelehnt wird, weil sie durch die Raubtiere wenigstens etwas Geld mit ihrem teuren Hobby verdienen können.