Vor dem Bezirksgericht Horgen hat sich am heutigen Mittwoch ein 62-jähriger Schweizer zu verantworten. Er wird beschuldigt, Ende Oktober 2017 in der gemeinsamen Wohnung in Adliswil ZH seine Freundin schwer misshandelt und erwürgt zu haben. Der Beschuldigte bestreitet die Tat.
Die Staatsanwaltschaft fordert eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung. Mit seinem Handeln habe er den Tod der Frau herbeiführen wollen, zumindest habe er ihn in bewusst in Kauf genommen. Der Staatsanwalt beantragt eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren. Die Anträge der Verteidigung sind noch nicht bekannt.
Klar ist: Die Frau kam am 31. Oktober 2017 ums Leben. Laut Anklage hatte der Beschuldigte seine ein paar Jahre ältere Freundin am Abend zuvor im Wohnzimmer in ihrem Kot liegend vorgefunden. Daraufhin soll er sie brutal zusammengeschlagen haben. Sie erlitt diverse schwere Verletzungen, starb aber nicht.
Am folgenden Tag habe der Mann seine Partnerin dann stranguliert, heisst es in der Anklageschrift. Entweder habe er sie mit blossen Händen erwürgt oder mit einem weichen Gegenstand erdrosselt. Laut den Experten erlag sie einer zentralen Atemlähmung.
Die äusserst kurz gehaltene Anklageschrift listet die diversen Verletzungen auf, welche das Opfer erlitten hatte. Daraus geht die enorme Gewalt hervor, mit welcher die Frau traktiert wurde.
Gemäss Gerichtsmedizinern wies die Leiche verschiedene Brüche, Quetschungen und Einblutungen auf. Ein Bruch des Kehlkopfs und Stauungsblutungen an Augen und einem Trommelfell wiesen auf Strangulation hin. (sda)