Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des syrischen Kurden im Fall des Ehrenmordes von Kriens LU abgewiesen. Die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren ist damit rechtskräftig.
Der Mann hatte seine Ehefrau, mit der er lediglich traditionell verheiratet war, im Januar 2014 mit einem Messer getötet. Als Motiv gab er an, zwei noch in Syrien lebende Onkel hätten ihn zu dieser Tat gedrängt. Damit sollte die Familienehre wieder hergestellt werden. Die Frau hatte den Verurteilten und die beiden gemeinsamen Söhne verlassen, weil sie einen Freund hatte.
Das Bundesgericht hat das Urteil des Kantonsgerichts Luzern vom August vergangenen Jahres in einem am Dienstag publizierten Entscheid bestätigt. Es hat die Rüge des Mannes abgewiesen, wonach ein ethnologisches Gutachten hätte eingeholt werden müssen, um den Hintergrund der Tat zu verstehen.
Das Bundesgericht stützt die Haltung des Kantonsgerichts, das davon ausging, dass der Kurde in der Lage gewesen sei, sich dem europäischem Kulturkreis anzupassen. Er hatte vor seiner Flucht aus Syrien für zwei westliche Firmen gearbeitet.
Auch die Kritik an der Strafzumessung lässt das Bundesgericht nicht gelten. Es bestätigt die Begründung der Vorinstanz, die das Verschulden als schwer einstufte. Der Mann hatte seine Tat bei einem Besuch der Frau begangen, während die beiden Söhne im Nebenzimmer waren. (Urteil 6B_1186/2018 vom 17.04.2019) (aeg/sda)