Das müssen die Morettis vermeiden – sonst sind 400'000 Franken weg
Das Ehepaar Moretti steht im Zusammenhang mit dem tödlichen Brand, bei dem in der Silvesternacht in Crans-Montana 40 Menschen ums Leben kamen und 116 verletzt wurden. Die Eigentümer der Bar Le Constellation, in der sich das Drama abspielte, werden der fahrlässigen Tötung, der fahrlässigen Körperverletzung und der fahrlässigen Verursachung einer Feuersbrunst verdächtigt.
Jacques Moretti sitzt seit rund zehn Tagen in Untersuchungshaft. Nun könnte er vorläufig freikommen. Laut Franceinfo, das sich auf eine dem Fall nahestehende Quelle beruft, hat er die von der Walliser Justiz verlangten 200'000 Franken für seine Haftentlassung zusammengebracht. Der gleiche Betrag soll auch für seine Ehefrau Jessica Moretti gesammelt worden sein, damit sie auf freiem Fuss bleiben kann.
Neben der Zahlung des Geldes würden auch das Tragen einer elektronischen Fussfessel und die Abgabe der Ausweispapiere zu den Auflagen für eine mögliche Freilassung gehören. Laut Franceinfo soll ein Vertrauter des Paares als Bürge aufgetreten sein und zugesagt haben, den Betrag zu hinterlegen. Bevor die Behörden die vorläufige Freilassung genehmigen, müssten sie allerdings noch die Identität und den Hintergrund des Geldgebers sowie die Herkunft des Geldes prüfen.
Stefan Disch, Strafverteidiger aus Lausanne und ehemaliger Magistrat, erklärt das Kautionssystem in der Schweiz.
Unter welchen Voraussetzungen kann ein Beschuldigter vorläufig freikommen?
Stefan Disch: Zur Erinnerung: In der Schweiz kann Untersuchungshaft wegen drei Risiken angeordnet werden. Wegen Fluchtgefahr, wegen Kollusionsgefahr, also wenn jemand Beweise manipulieren oder Zeugen beeinflussen könnte, oder wegen Wiederholungsgefahr. Letztere liegt etwa dann vor, wenn der Beschuldigte bereits mehrfach Delikte gegen die körperliche oder sexuelle Integrität begangen hat und eine unmittelbare Gefahr besteht.
Diese Vorschläge kommen von der inhaftierten Person – oder von jemandem, dem eine Inhaftierung droht.
Können Sie uns weitere Beispiele nennen – ausser der Kaution?
Es gibt keine abschliessende Liste. Das Schweizer Recht nennt aber einige Ersatzmassnahmen, etwa die Hinterlegung der Ausweispapiere, Hausarrest oder die Pflicht, sich einer medizinischen Behandlung zu unterziehen. Grundsätzlich darf man aber auch kreativ sein und Ersatzmassnahmen vorschlagen, die nicht ausdrücklich aufgelistet sind.
Kann jede in Untersuchungshaft sitzende Person vorläufig freikommen?
Nein. Das hängt vom Profil der Person und von der Schwere der vorgeworfenen Delikte ab. Bei jemandem, dem etwa häusliche Gewalt vorgeworfen wird, würde es nichts bringen, den Pass abzugeben oder eine Kaution zu hinterlegen. Ein Kontakt- oder Rayonverbot hingegen könnte wirksam sein.
Greift die Schweizer Justiz oft auf die Kaution als Ersatzmassnahme zurück?
Nein, das kommt nicht häufig vor.
Warum?
Weil es in der Schweiz keine eigentliche Kautionskultur gibt. Die Kaution hat zudem etwas Unangenehmes an sich. Man hat schnell das Gefühl: Je mehr Geld ein Beschuldigter hat, desto eher kommt er vorläufig frei.
Mit der Kaution soll verhindert werden, dass ein Beschuldigter flieht. Wie funktioniert das?
Grundsätzlich geht es bei Ersatzmassnahmen darum, das gleiche Ziel zu erreichen wie mit Untersuchungshaft. Denn diese ist ein schwerer Eingriff in die persönliche Freiheit – besonders, weil die inhaftierte Person während der Ermittlungen als unschuldig gilt.
Kann auch jemand anderes als der Beschuldigte eine Kaution bezahlen?
Ja, eine nahestehende Vertrauensperson, zu der der Beschuldigte persönliche Beziehungen hat. Das Zwangsmassnahmengericht – die Behörde, die solche Massnahmen anordnet und genehmigt – würde kein Geld von einem unbekannten Gönner oder einer Organisation akzeptieren. Ziel ist, dass der Beschuldigte will, dass die Vertrauensperson die Kaution zurückbekommt – und dass er sich dafür verantwortlich fühlt.
Wie wird festgelegt, wie hoch die Kaution ist?
Der Betrag hängt von der Schwere der vorgeworfenen Taten und von der finanziellen Situation des Beschuldigten ab. Je mehr Geld jemand hat, desto höher fällt die Kaution aus. Nehmen wir an, jemand hat 30'000 Franken Ersparnisse. Dann würden 20'000 Franken Kaution vermutlich reichen, um eine Flucht zu verhindern.
Wie bekommt man dieses Geld zurück?
Man bekommt das Geld zurück, wenn man freigesprochen wird. Oder – falls die Person verurteilt wird –, sobald sie begonnen hat, ihre Strafe zu verbüssen. Allerdings muss man die Rückzahlung der Kaution aktiv beantragen. In der Praxis passiert das nicht automatisch.
