Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Mannes abgewiesen, der seine 14-jährige Stieftochter sexuell missbrauchte. Er verlangte die Aufhebung seiner Verurteilung durch das Luzerner Kantonsgericht zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und fünf Monaten und stattdessen einen Freispruch.
Der Verurteilte rügte vor Bundesgericht vor allem, dass die Vorinstanz auf die Aussagen der Stieftochter und deren Mutter abgestellt habe. Er zog deren Angaben zu den Ereignissen in Zweifel und bezeichnete sie als unglaubwürdig.
Der Mann trat innerhalb der Familie autoritär auf, erzeugte ein Klima der Angst und war zuweilen auch aggressiv. Dies geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor. Auch gegenüber seiner Frau äusserte er Drohungen und schlug sie.
Seine Stieftochter missbrauchte er über zwei Jahre lang regelmässig. In seiner Beschwerde führte er aus, dass er gegenüber dem Mädchen keine Gewalt angewendet habe. Das Bundesgericht bestätigt jedoch die Sicht des Luzerner Kantonsgerichts, wonach der Mann eine «instrumentalisierte, strukturelle Gewalt» ausgeübt habe.
Auch die Schlüsse der Vorinstanz zur Glaubwürdigkeit von Mutter und Tochter erachtet das Bundesgericht als korrekt. Das Mädchen habe differenziert über das Erlebte ausgesagt. (Urteil 6B_634/2020 31.1.2022) (aeg/sda)