Ein heute 39-jähriger Mann steht seit diesem Freitag im Berner Oberland wegen Mordes vor Gericht. Der Angeklagte soll Mitte Januar 2021 eine Sex-Partnerin grausam getötet und anschliessend die Leiche mit einem Baustellensockel beschwert im Thunersee versenkt haben.
Vor dem Regionalgericht in Thun sass am Freitag ein breitschultriger, bärtiger 39-jähriger Mann aus dem Baselbiet. Etwas rauhbeinig vielleicht, aber durchaus auch mit einer gewinnenden Seite: so gab er sich zumindest vor dem Gericht. Dass er eine Vorliebe für sexuelle Fesselspiele habe, stritt der Angeklagte nicht ab.
Er beantwortete die Fragen des Gerichts eloquent – jedenfalls dann, wenn es nicht um die entscheidenden Phasen der Tat ging, die bis heute ungeklärt sind. Bei den heiklen Punkten wich er stets aus oder brachte Erklärungen vor, die nicht sonderlich glaubhaft wirkten. Oft gab der Mann auch an, sich nicht mehr zu erinnern.
Er habe das Opfer von früher gekannt und wieder mit ihr Kontakt gesucht. Sie seien am Tatabend in der Nähe von Münchenstein BL an eine einsame Stelle im Bruderholz gefahren. Dort seien sie aus dem Auto gestiegen. Das nächste, was er gesehen habe, sei, dass die Frau leblos auf dem Boden gelegen habe, mit Blut am Kopf. Sie müsse wohl gestürzt sein, so die Version des Angeklagten.
Er sei in Panik geraten. Anstatt den Notarzt zu rufen oder das Opfer ins Spital zu bringen, habe er sie in sein Fahrzeug geladen und sei nach Hause gefahren. Dann habe er den Entschluss gefasst, dass er die Leiche «loswerden» müsse.
Er sei planlos durch die Gegend gefahren. Am Thunersee habe er die unterdessen an einen Baustellensockel gefesselte Leiche versenkt. Warum er das getan habe, könne er sich bis heute nicht mehr erklären. Hätte er die Frau wirklich umbringen wollen, wäre er nicht so dilettantisch vorgegangen, sagte der Angeklagte.
Der psychiatrische Gutachter sprach von «Tatlegenden», die Täter bildeten und mitunter auch selber glaubten, um das Geschehene mit sich selber vereinbaren zu können.
Der Gutachter attestierte dem Mann eine dissoziale Persönlichkeitsstörung. Die Frage sei, wie stark sich die sexuelle Komponente auf die sadistische Persönlichkeit auswirke.
Der Gutachter nahm dem Angeklagten nicht ab, dass er in Panik geraten sei. Er sei ein logisch denkender, analytischer Mann und durchaus gefühlskalt, wenn man bedenke, dass er die tote Frau «loswerden» oder «entsorgen» wollte. Ausdrücke, die der Angeklagte selber gewählt habe.
Unfall oder Mord: das ist die entscheidende Frage, die das Regionalgericht beurteilen muss. Der psychiatrische Gutachter liess sich am Freitag nicht auf die Äste hinaus. Vieles, was der Mann sage, sei nicht stimmig, betonte der Gutachter. Für ihn spricht einiges dafür, dass sadistisch-sexuelle Phantasien bei der Tat eine Rolle gespielt haben. Doch mit Sicherheit lasse sich das nicht sagen.
Für die Staatsanwaltschaft ist klar, dass der Mann sein Opfer aus sadistisch-sexuellen Gründen ermordet hatte. Die zur Anklage gebrachten Tatbestände lauten auf Mord, Störung des Totenfriedens, Pornographie und Gewaltdarstellungen. Auf dem Computer des Mannes fand sich hartes pornographisches Material.
Laut Anklage soll der Mann mit seinem Opfer im Bruderholz ob anzuwendender Sexualpraktiken in Streit geraten sein. Der Angeklagte habe der Frau mit einem Hammer auf den Kopf geschlagen und ihr nicht tödliche Verletzungen zugefügt. Danach habe er die Frau an Händen und Füssen gefesselt. Rund eine halbe Stunde später habe er der noch lebenden Frau einen Kabelbinder um den Hals gelegt und zugezogen.
Das Institut für Rechtsmedizin gibt als Todesursache Strangulation an. Den Leichnam habe der Angeklagte an einen Baustellensockel gebunden. Zuvor habe er sich im Internet noch schlau gemacht, wo man in Schweizer Gewässern Leichen entsorgen könne. In Gunten am Thunersee habe er die mit dem Baustellensockel beschwerte Leiche ins Wasser geworfen.
Der Prozess vor dem erstinstanzlichen Regionalgericht in Thun ist auf mehrere Tage angesetzt. Am Dienstag halten die Parteivertreter ihre Plädoyers, am 22. Dezember fällt das Urteil.
(dsc/sda)
Ich hoffe auf lebenslänglich ..
Pfui Teufel ...
Gleichzeutig eine Chance für den Schweizer Strafvollzug vom Kuschelkurs abzukommen. Solche Menschen gehören Lebenslang hinter Gitter.