Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Mannes durch das St. Galler Kantonsgericht bestätigt, der seine Ehefrau während Jahren zum Geschlechtsverkehr nötigte. Von der teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten muss der Täter ein Jahr verbüssen. Das Paar lebt unterdessen wieder zusammen.
Von 2009 bis im November 2016 vollzog der heute 42-jährige Türke immer wieder den Geschlechtsverkehr gegen den Willen seiner Ehefrau. Zudem nötigte er sie zu anderen sexuellen Handlungen. Weil der Täter seine Frau schlug oder aggressiv wurde, wenn sie sich weigerte, leistete sie irgendwann keinen Widerstand mehr.
Das Bundesgericht hat in einem am Montag veröffentlichten Entscheid das Urteil des Kantonsgerichts St. Gallen bestätigt. Das Opfer war anlässlich der Hauptverhandlung vor der Vorinstanz teilweise von ihren ursprünglichen Aussagen abgewichen. Die Eheleute und ihre drei Kinder leben unterdessen wieder zusammen.
Das Paar will zudem wieder heiraten. Die Ehefrau hatte dem November 2016 die Scheidung eingereicht. Wegen der neuen familiären Situation wollte die Frau ihren Ex-Mann vor dem Kantonsgericht nicht belasten, heisst es im Urteil aus Lausanne.
Das Bundesgericht hält es jedoch für nachvollziehbar und korrekt, dass das St. Galler Kantonsgericht sich in seinem Urteil auf die früheren Aussagen der Frau abstützte. Die Vorinstanz habe sorgfältig die Aussagen im Einzelnen und in der Gesamtsicht gewürdigt.
Die Frau hatte sich eigentlich nicht wegen den Sexualdelikten, sondern wegen der Gewalt an die Polizei gewandt. Aus ihren Aussagen kristallisierte sich jedoch heraus, dass die Schläge und Tätlichkeiten einen psychischen Druck auf die Frau erzeugten, wie das Bundesgericht in seinen Ausführungen schreibt.
Es kommt zum Schluss, dass die rechtliche Qualifizierung der Taten als mehrfache Vergewaltigung und mehrfache sexuelle Nötigung korrekt sei. Es hat deshalb die Beschwerde des Täters in allen Punkten abgewiesen.
(Urteil 6B_643/2021 vom 21.9.2021)
(aeg/sda)