Schweiz
Justiz

Mann muss wegen jahrelanger Vergewaltigung der Ehefrau ins Gefängnis

42-Jähriger muss wegen jahrelanger Vergewaltigung der Ehefrau ins Gefängnis

11.10.2021, 12:0011.10.2021, 12:08
Mehr «Schweiz»

Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Mannes durch das St. Galler Kantonsgericht bestätigt, der seine Ehefrau während Jahren zum Geschlechtsverkehr nötigte. Von der teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten muss der Täter ein Jahr verbüssen. Das Paar lebt unterdessen wieder zusammen.

Von 2009 bis im November 2016 vollzog der heute 42-jährige Türke immer wieder den Geschlechtsverkehr gegen den Willen seiner Ehefrau. Zudem nötigte er sie zu anderen sexuellen Handlungen. Weil der Täter seine Frau schlug oder aggressiv wurde, wenn sie sich weigerte, leistete sie irgendwann keinen Widerstand mehr.

Das Bundesgericht hat in einem am Montag veröffentlichten Entscheid das Urteil des Kantonsgerichts St. Gallen bestätigt. Das Opfer war anlässlich der Hauptverhandlung vor der Vorinstanz teilweise von ihren ursprünglichen Aussagen abgewichen. Die Eheleute und ihre drei Kinder leben unterdessen wieder zusammen.

Das Paar will zudem wieder heiraten. Die Ehefrau hatte dem November 2016 die Scheidung eingereicht. Wegen der neuen familiären Situation wollte die Frau ihren Ex-Mann vor dem Kantonsgericht nicht belasten, heisst es im Urteil aus Lausanne.

Frühere Aussagen massgebend

Das Bundesgericht hält es jedoch für nachvollziehbar und korrekt, dass das St. Galler Kantonsgericht sich in seinem Urteil auf die früheren Aussagen der Frau abstützte. Die Vorinstanz habe sorgfältig die Aussagen im Einzelnen und in der Gesamtsicht gewürdigt.

Die Frau hatte sich eigentlich nicht wegen den Sexualdelikten, sondern wegen der Gewalt an die Polizei gewandt. Aus ihren Aussagen kristallisierte sich jedoch heraus, dass die Schläge und Tätlichkeiten einen psychischen Druck auf die Frau erzeugten, wie das Bundesgericht in seinen Ausführungen schreibt.

Es kommt zum Schluss, dass die rechtliche Qualifizierung der Taten als mehrfache Vergewaltigung und mehrfache sexuelle Nötigung korrekt sei. Es hat deshalb die Beschwerde des Täters in allen Punkten abgewiesen.

(Urteil 6B_643/2021 vom 21.9.2021)

(aeg/sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
Hast du technische Probleme?
Wir sind nur eine E-Mail entfernt. Schreib uns dein Problem einfach auf support@watson.ch und wir melden uns schnellstmöglich bei dir.
30 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Cirrum
11.10.2021 12:38registriert August 2019
Oje, unter welchem Druck muss die Frau sein, um mit dem Mann wieder zusammen zu leben...:-(
1412
Melden
Zum Kommentar
avatar
Atavar
11.10.2021 13:38registriert März 2020
Alter Falter. Da fällt mir nix mehr ein...
560
Melden
Zum Kommentar
avatar
Ökonometriker
11.10.2021 13:38registriert Januar 2017
Mal schauen ob diese Ehe die 10 Jahre Fernbeziehung übersteht. Denn solange wird der Typ des Landes verwiesen.
491
Melden
Zum Kommentar
30
Flucht der Superreichen? Bundesrat warnt vor Folgen der Juso-Erbschaftssteuerinitiative

Der Bundesrat warnt vor den Folgen der Juso-Initiative zur Besteuerung von Millionenerbschaften zugunsten des Klimas. Aus seiner Sicht könnte das Volksbegehren unter dem Strich zu weniger Erträgen führen, weil die meisten Superreichen die Schweiz verlassen würden.

Zur Story