Vor dem Bezirksgericht Kreuzlingen hat sich am heutigen Mittwoch ein 51-jähriger Treuhänder zu verantworten, dem jahrelange dreiste Veruntreuungen und Betrügereien vorgeworfen werden. Unter anderem soll er Gelder des Vereins Kreuzlinger Kinderkrippen (VKK) für sich abgezweigt haben.
Konkret vorgeworfen werden dem Mann qualifizierte Veruntreuung, ungetreue Geschäftsbesorgung, gewerbsmässiger Betrug, Urkundenfälschung - alles mehrfach begangen - sowie Anstiftung zur Urkundenfälschung.
Dem geständigen Schweizer droht eine Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren. Den genauen Antrag stellt der Ankläger erst in der Verhandlung. Dort wird auch der Antrag der Verteidigung bekannt.
Von 2003 bis 2014 soll der Beschuldigte eine Frau, deren Beistand er war, den VKK (und damit auch Stadt und Primarschulgemeinde Kreuzlingen) sowie eine Privatfirma um insgesamt mehr als 1.3 Millionen Franken geschädigt haben.
Laut Staatsanwaltschaft anerkennt der Beschuldigte die Beträge. Mit Hilfe von Darlehen hat er sie den Geschädigten zurückgezahlt. Diese treten deshalb nicht als Privatkläger auf.
Der Mann verfügte in seiner Funktion als Beistand, als Rechnungsführer des Krippenvereins, beziehungsweise als Revisor der Privatfirma, über Kontovollmachten, die er dreist ausnutzte. Regelmässig liess er laut Anklage Beträge auf seine eigenen privaten Konten oder die seiner Treuhandfirma fliessen.
Damit die Betrügereien nicht aufflogen, fälschte er Rechnungen, Belege und Jahresabschlüsse. Die Gelder verwendete er laut Anklage zur Schuldentilgung sowie zur Finanzierung eines «gehobenen Lebensstils».
Aufgeflogen waren die Machenschaften 2015. Als die Kesb nachdrücklich auf Einreichen von ausstehenden Beistandsberichten mehrerer Jahre drängte, versuchte der Mann sich mit einer Selbstanzeige zu retten, in der er einen kleinen Teil der Delikte einräumte. Er gab an, von der Frau, deren Beistand er war, insgesamt gut 42'000 Franken veruntreut zu haben.
Er wurde per Strafbefehl verurteilt. Anstatt, dass aber damit die Sache erledigt war, begann die Lawine nun erst zu rollen. Der gesetzliche Betreuungsdienst Kreuzlingen verlangte nämlich eine genaue Prüfung des jahrelangen Beistandsverhältnisses. Weitere Unregelmässigkeiten kamen ans Licht, die Staatsanwaltschaft wurde eingeschaltet.
Die Ermittlungen ergaben weitere Geschädigte und Deliktsbeträge in Millionenhöhe. Von der verbeiständeten Frau zweigte der Beschuldigte laut Anklage gut 250'000 Franken ab. Den Krippenverein schädigte er um fast 674'000 Franken.
Auf Stadt und Primarschulgemeinde Kreuzlingen, die beide dem VKK Defizitgarantien leisten, entfielen davon Beträge von rund 337'000 beziehungsweise 15'600 Franken. Die Firma, wo die Ehefrau des Beschuldigten einzige Verwaltungsrätin und er selbst Revisor war, prellte er um 415'000 Franken. (aeg/sda)