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Betrunken Töffli gefahren – Bundesgericht fällt Grundsatzentscheid

Betrunken Töffli gefahren – Bundesgericht fällt Grundsatzentscheid

02.07.2019, 12:00
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Ein wegen qualifizierten Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilter Spanier muss nach dem Urteil des Bundesgerichts die Schweiz verlassen. (Archivbild)
Bild: KEYSTONE

Das Bundesgericht ist in einem Leiturteil zum Schluss gelangt, dass ein Töffli zur Kategorie Motorfahrzeug gehört. Grund für die Beschäftigung mit dieser Frage gab ein Waadtländer Mopedfahrer, den das Kantonsgericht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt hatte.

Der Mann war in einer Nacht im Februar 2018 stark alkoholisiert mit seinem Moped unterwegs. 2011 war ihm der Führerausweis entzogen und das Lenken von Motofahrzeugen aller Kategorien verboten worden. Das an seinem Gefährt angebrachte Kontrollschild gehörte ausserdem nicht zu diesem Töffli. Über den notwendigen Versicherungsnachweis verfügte er entsprechend nicht.

Vier Monate später war er mit einem anderen Töffli und diesmal nüchtern unterwegs. Wiederum verfügte sein Fahrzeug nicht über ein gültiges Nummernschild und nach wie vor hätte er überhaupt kein Motorfahrzeug lenken dürfen.

Die zwei Episoden waren die letzten einer Serie von über einem Dutzend. Im November 2018 wurde der Mann erstinstanzlich zu einer Busse von 2500 Franken verurteilt. Der Richter wandte die Bestimmungen an, die beim Führen von Zweirädern ohne Motor gelten.

Die Staatsanwaltschaft ging jedoch in Berufung, und das Waadtländer Kantonsgericht verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten und einer Busse von 300 Franken.

Das Gericht kam zum Schluss, dass die Bestimmungen zur Anwendung kommen, die für das Führen von Motorfahrzeugen gelten. Diese sehen für eine Trunkenheitsfahrt eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor.

Moped ist nicht gleich Velo

Gegen diesen Entscheid legte der Töfflifahrer Beschwerde beim Bundesgericht ein. Dieses hält fest, dass Mopeds nicht ohne Vorbehalt wie Velos eingeordnet werden dürften, auch wenn in beiden Fällen die gleichen Strassenverkehrsregeln zu befolgen seien. Wer ein Moped fahren wolle, brauche einen entsprechenden Führerausweis, ein Kontrollschild, einen Versicherungsnachweis und müsse einen Helm tragen.

Aus diesem Grund ist es nach Ansicht des Bundesgerichts gerechtfertigt, einen betrunkenen Töfflifahrer gleich zu sanktionieren, wie einen alkoholisierten Autofahrer.

Gutgeheissen hat das Bundesgericht die Beschwerde des Mannes bezüglich des Kontrollschildes und des Versicherungsnachweises. Dort sieht das Gesetz eine Spezialregelung für Mopedfahrer vor, und Widerhandlungen werden mit einer Busse geahndet.

Das Bundesgericht hat das Urteil des Kantonsgerichts aufgehoben und die Sache zur neuen Beurteilung zurückgewiesen. (Urteil 6B_451/2019 vom 18.06.2019) (aeg/sda)

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19 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Joe Smith
02.07.2019 15:33registriert November 2017
Es fehlt der Hinweis, dass dies eine Änderung der Rechtssprechung ist. In früheren Urteilen hatte das BG das Moped auch in solchen Fragen dem Velo gleichgesetzt. Das BG begründet die Änderung der Rechtssprechung damit, dass das Gesetz seit seinem letzten Urteil geändert wurde (namentlich Ausweis-, Kontrollschild- und Helmpflicht).
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