Das Bezirksgericht Affoltern ZH ist vollumfänglich den Anträgen des Staatsanwaltes gefolgt: Es hat am Montag einen 39-jährigen Albaner wegen Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe mit anschliessender Verwahrung verurteilt. Der Mann hatte im Januar 2009 einem Freund im Auto in den Kopf geschossen.
Der für schuldig befundene Mann muss der Witwe des Getöteten eine Genugtuung von 60'000 Franken ausrichten. Die Kosten von über 100'000 Franken für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten werden vorerst auf die Gerichtskasse genommen.
Der 39-Jährige schoss gemäss Gericht seinem ehemaligen Freund im Januar 2009 bei Bonstetten ZH im Auto sitzend in den Kopf. Zur Vorbereitung der Tat liess er extra die Fensterscheibe auf der Beifahrerseite herunter, um am Fahrzeug keine Schäden anzurichten und darin keine Spuren zu hinterlassen.
Den Sterbenden warf er danach ein Tobel hinunter. Eine Spaziergängerin entdeckte den Toten einen Tag später. Der Albaner wurde drei Wochen darauf an seinem Wohnort in Mailand verhaftet. Er sitzt seitdem in Haft. Als Grund für den Mord gelten Schulden in der Höhe von 30'000 Euro.
Der 39-Jährige bestritt während des ganzen Verfahrens konsequent jegliche Schuld. Es gebe keinerlei Beweise, machte er geltend. Der Staatsanwalt und das Affoltemer Bezirksgericht kamen indes zu einem anderen Schluss. Sie glaubten insbesondere den Aussagen der ehemaligen Freundin des Beschuldigten, welche die Tat auf dem Rücksitz mitverfolgen musste.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es ist davon auszugehen, dass der 39-Jährige die Verurteilung vor dem Zürcher Obergericht anfechten wird. Wegen Fluchtgefahr verlängerte der Richter die Sicherheitshaft um ein halbes Jahr bis Mitte Oktober. (wst/sda)