Schweiz
Wirtschaft

Beschwerde von Twint gegen die Finanzmarktaufsicht ist erfolglos

Schweizer Bezahl-App Twint kommt für iOS (iPhone) und Android
Twint ist ein bewilligungspflichtiges Schweizer Online-Zahlungssystem.Bild: Twint

Beschwerde von Twint gegen die Finanzmarktaufsicht ist erfolglos

04.02.2025, 12:0005.02.2025, 07:48
Mehr «Schweiz»

Twint ist ein nach dem Finanzmarktinfrastrukturgesetz bewilligungspflichtiges Zahlungssystem. Zu diesem Schluss kommt das Bundesverwaltungsgericht. Es hat eine Beschwerde des Betreibers abgewiesen und stützt damit die Sicht der Finanzmarktaufsicht (Finma).

Die Twint AG wandte sich 2019 an die Finma, um ihren Status zu klären. Es war unklar, ob sie eine Zulassung als Zahlungssystem benötigte. Bis dahin wurde die Anwendung als so genannter Finanzintermediär betrachtet.

Die Finma stellte in der Folge eine Bewilligungspflicht fest. Ein von Twint in Auftrag gegebenes Gutachten kam hingegen zum Schluss, dass es dafür an einer gesetzlichen Grundlage fehle. Dies geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts hervor.

Bedingte Regulierung

Im Austausch mit der Behörde erklärte Twint, dass die Gesellschaft mit einer Regulierung einverstanden sei, sofern das Bewilligungsverfahren und die Bedingungen verhältnismässig und auf ihren speziellen Fall zugeschnitten würden. Anders als die Finma ging das Unternehmen davon aus, dass es sich um eine freiwillige Unterstellung handle.

Im Juli 2022 stellte die Finma schliesslich fest, dass Twint ein bewilligungspflichtiges Zahlungssystem betreibe. Sie setzte der Firma eine Frist von 15 Tagen, um ihr Gesuch aufrechtzuerhalten, ohne daran Bedingungen zu knüpfen. Gegen diesen Entscheid reichte Twint eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein – ohne Erfolg. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht angefochten werden. (Urteil B-3873/2022 vom 17.1. 2025) (sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
11 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
11
    Lernende fordern 8 Wochen Ferien vom Bundesrat – aus diesen Gründen

    «Lernende leisten viel – doch ihre Erholung kommt oft zu kurz»: Mit diesen Worten eröffnet der Schweizerische Gewerkschaftsbund seinen Appell an den Bundesrat. Darin werden für Lernende in der Schweiz acht Wochen Ferien im Jahr gefordert – als gesetzliches Minimum. Aktuell stehen ihnen nur fünf Wochen zu. Die Forderung wird so begründet:

    Zur Story