Beschuldigter fühlte sich vor Tötungsdelikt in Kreuzlingen bedroht
15 Jahre Haft hat eine Staatsanwältin am Dienstag in Kreuzlingen für einen 51-Jährigen Mann wegen vorsätzlicher Tötung gefordert. Für eine fünf Jahre geringere Haftstrafe setzte sich der Verteidiger des Mannes ein. Ein Anwalt der Opferfamilie verlangte eine Verurteilung wegen Mordes.
«Es geht heute nicht um die Frage, wer geschossen hat.» Das sagte die Staatsanwältin am Dienstagvormittag vor dem Bezirksgericht Kreuzlingen während eines Prozesses zu einem Tötungsdelikt, bei dem ein heute 51-jähriger Mann im April 2023 gemäss der Anklage nach einem Streit seinen Geschäftspartner mit drei Schüssen auf offener Strasse tötete. Es müsse die Frage beantwortet werden, wie hoch die Strafe ausfällt.
Videoaufnahmen zeigten den Streit zwischen dem Beschuldigten und dem Opfer und das Geschehen kurz vor den Schüssen. Zudem wurden beim 51-Jährigen Schmauchspuren festgestellt und Zeugenaussagen belasten ihn, führte die Staatsanwältin weiter aus. Die Antwort der Staatsanwaltschaft auf die Frage nach der Strafe: 15 Jahre Haft wegen vorsätzlicher Tötung.
Zur Tat sagte die Staatsanwältin, dass diese einer Exekution geglichen habe. «Der letzte Schuss war ein gezielter Kopfschuss, nicht zufällig oder unkontrolliert, sondern final.» Das Tötungsdelikt sei kein Unfall oder Notwehr gewesen. «Ein vernünftig handelnder Mensch wäre zweifellos in der Lage gewesen, anders zu reagieren, als dies der Beschuldigte tat.»
Die Staatsanwältin kam auch darauf zu sprechen, warum die Anklage nicht auf Mord lautete. «Isoliert betrachtet» gebe es Merkmale, die auf Mord hindeuteten. «Die Schwelle von vorsätzlicher Tötung zu Mord wurde aber nicht eindeutig überschritten», sagte die Staatsanwältin weiter.
Streit um Investitionen im Ausland
Am Morgen hatte der Beschuldigte argumentiert, dass er wegen eines langen Streits mit seinem Geschäftspartner «in einem Tunnel» gewesen sei. Immer wieder habe er Stimmen in seinem Kopf gehört und letztlich habe er in einer «Kurzschlussreaktion» gehandelt, sagte der 51-Jährige.
Im Streit ging es nach den Angaben des Beschuldigten um Investitionen im Ausland respektive um Geld, das er von seinem Geschäftspartner zurückhaben wollte. Immer wieder habe er auf Dialog gesetzt und mehrmals nachgefragt, wann er sein Geld zurückbekomme. Sein Geschäftspartner sei darauf aber nicht eingegangen. Stattdessen habe dieser ihn und seine Familie bedroht, so der Beschuldigte.
«Vermutlich aus Angst» habe er einen Revolver mitgenommen, als er zum Büro seines Geschäftspartners fuhr, so der 51-Jährige weiter. Warum er eine Waffe einpackte, liess er aber offen. «Schon mehrmals habe ich mich selber gefragt: Warum?»
Gericht weist Rückweisung der Anklage ab
Später in der Verhandlung verlangte der Verteidiger des Mannes eine tiefere Haftstrafe, nämlich maximal zehn Jahre wegen vorsätzlicher Tötung. Der Tatbestand des Mordes sei «klar nicht erfüllt», bekräftigte er.
«Sadistisch oder besonders brutal» sei sein Mandant nicht vorgegangen, so der Verteidiger weiter. Den Vorwurf einer eigentlichen «Exekution» wies er zurück, weil nicht erwiesen sei, dass der 51-Jährige gezielt in den Kopf des Opfers geschossen habe. Unklar sei auch, ob das Opfer beim Schuss in den Kopf noch gestanden sei oder schon am Boden gelegen habe. Die Zeugenaussagen seien widersprüchlich. Nach der Tat habe sich sein Mandant reuig und verwirrt gezeigt.
Zu Beginn des Prozesses am Dienstagmorgen hatte ein Anwalt, der die Mutter und den Sohn des Erschossenen vertritt, eine Rückweisung der Anklageschrift gefordert. Die Staatsanwaltschaft solle auf Mord plädieren und nicht auf vorsätzliche Tötung, so die Forderung. Das Gericht wies diese nach rund 40-minütiger Beratung ab.
«Im Zweifel für das Härtere»
Während des Plädoyers am Nachmittag hielt der Opferanwalt an seiner Forderung fest. «Für meine Mandanten ist nicht nachvollziehbar, wieso eine derart grausame Tat 'nur' als vorsätzliche Tötung betrachtet werden soll.»
Dass die Staatsanwaltschaft einige Merkmale des Mordes anerkenne, lasse nur eine Schlussfolgerung zu: «Im Zweifel für das Härtere», also eine Verurteilung wegen Mordes und nicht wegen vorsätzlicher Tötung.
Der Beschuldigte habe geplant, gezielt und besonders skrupellos gehandelt, so der Anwalt weiter. «Er war auf Rache für eine vermeintlich verlorene Investition aus.»
Urteil fällt voraussichtlich am Donnerstag
Der 51-Jährige habe das Opfer aus «prozesstaktischen Gründen» als skrupellosen Geschäftsmann dargestellt. Dieses Bild treffe nicht zu. Dass er vor dem Opfer Angst gehabt habe und Stimmen in seinem Kopf gehört habe, seien «Schutzbehauptungen».
Ein Urteil steht noch aus. (hkl/sda)
