Das Bezirksgericht Bülach ZH hat am Dienstag einen heute 28-jährigen Schweizer zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt. Der Mann filmte in einem Einkaufszentrum im Zürcher Unterland mehrmals minderjährige Buben beim Urinieren auf der Toilette.
Die Verhandlung fand im abgekürzten Verfahren statt. Der Beschuldigte war geständig und akzeptierte den Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft. Dem im Kanton Thurgau wohnhaften Mann wurde neben dem heimlichen Filmen auch der Besitz von Kinderpornografie vorgeworfen. Die Freiheitsstrafe von 14 Monaten muss er nur antreten, wenn er innerhalb der Probezeit von zwei Jahren erneut straffällig wird.
Zudem sprach das Gericht ein lebenslängliches Verbot aus, berufliche und ausserberufliche Tätigkeiten auszuüben, die einen regelmässigen Kontakt mit Minderjährigen beinhalten. Während der kurzen Verhandlung bereute der Mann seine Taten. «Ich weiss, dass es falsch war und dass meine Neigungen verwerflich sind», sagte er. Er sei deshalb in Therapie.
Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, in einem Einkaufszentrum im Zürcher Unterland mehrfach minderjährige Buben heimlich beim Urinieren auf der Toilette gefilmt zu haben. Laut Anklageschrift folgte er den Knaben jeweils gezielt in die Toilette. Dann habe er sein Handy unter die Trennwand der Toilettenkabine geschoben und gefilmt. Die Videos nutzte er später zur eigenen sexuellen Befriedigung.
In zwei Fällen sind der Zeitpunkt und die betroffenen Jungen bekannt. Sie waren damals 13 beziehungsweise 11 Jahre alt. Laut Anklage soll es aber noch mindestens sechs weitere Fälle gegeben haben. Die Staatsanwaltschaft sah damit den Tatbestand der mehrfachen Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte als erfüllt an.
Im Juni 2023 bemerkte einer der Buben das Treiben des Angeklagten und machte lautstark auf die Situation aufmerksam, wie es im damaligen Polizeibericht heisst. Der Mann konnte zunächst flüchten, wurde aber von der Polizei aufgespürt. Er wurde festgenommen und seine Wohnung durchsucht. Dabei fanden die Ermittler eine umfangreiche kinderpornografische Sammlung mit über 2000 Bildern und mehr als 200 Filmen, die sexuelle Handlungen mit Minderjährigen zeigten.
Das Urteil des Bezirksgerichts Bülach ist noch nicht rechtskräftig. Aufgrund des abgekürzten Verfahrens sind die Möglichkeiten für einen Weiterzug ans Obergericht jedoch stark eingeschränkt. (pre/sda)
Wer solche Videos konsumiert, ist in meinen Augen auch dafür mitverantwortlich, dass diese überhaupt gemacht werden.
Ich verstehe einfach nicht, weshalb solche Täter nicht entsprechend bestraft werden ...