Ein wegen qualifizierter Vergewaltigung verurteilter Mann wird verwahrt. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Der Mann vergewaltigte 2011 in Affoltern am Albis ZH eine damals 23-jährige Frau.
Der Verurteilte verlangte in seiner Beschwerde den Ausstand des psychiatrischen Gutachters. Das Bundesgericht hat diesen Antrag in einem am Montag veröffentlichten Urteil abgewiesen. Es bestehe keine Voreingenommenheit, und damit sei das Gutachten zu verwenden.
Es ist bereits das vierte Mal, dass sich das höchste Schweizer Gericht mit dem vorliegenden Fall befassen muss. Knackpunkt war jeweils, ob der heute 40-jährige, aus dem Kosovo stammende Familienvater verwahrt werden soll.
Nun ist klar, dass der Verurteilte aufgrund seiner Persönlichkeitsmerkmale und seiner gesamten Lebensumstände verwahrt wird, weil die Gefahr weiterer Straftaten gegen die psychische und physische Integrität Dritter droht.
Bei einer Sportanlage zwang der Täter 2011 das Opfer zu verschiedenen sexuellen Handlungen. Er hielt der Frau ein Messer mit einer etwa 12 Zentimeter langen Klinge an die Kehle. Dafür wurde er zu einer Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren verurteilt.
Bereits im Alter von 17 Jahren hatte er die Mutter seiner damaligen Freundin mit Messerstichen in den Hals getötet. (Urteil 6B_186/2023 vom 17.4.2023) (saw/sda)