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Vierfachmörder von Rupperswil AG erreicht Teilerfolg vor Gericht

Vierfachmörder von Rupperswil AG erreicht Teilerfolg vor Gericht

08.10.2025, 11:0208.10.2025, 13:38

Der Vierfachmörder von Rupperswil AG möchte im Strafvollzug eine freiwillige Therapie absolvieren. Mit einer Beschwerde hat der 42-jährige Schweizer vor dem Aargauer Verwaltungsgericht einen Teilerfolg erzielt.

Rupperswil (AG) am Samstag, 10. Maerz 2018. Das Bezirksgericht Lenzburg verhandelt in der kommenden Woche den Vierfachmord von Rupperswil. Der Angeklagte ist ein 34-jaehriger Schweizer aus Rupperswil. ...
Der Verurteilte hat 2015 vier Personen ermordet. (Symbolbild)Bild: KEYSTONE

Konkret hiess das Verwaltungsgericht die Beschwerde des wegen mehrfachen Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilten Mannes teilweise gut. Der Kanton muss den begonnenen Prüf- und Abklärungsprozess des Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes vollständig abschliessen und erneut entscheiden, wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Entscheid des Verwaltungsgerichts hervorgeht.

Das Verwaltungsgericht hob den ablehnenden Entscheid des DVI auf. Es verzichtete jedoch darauf, selbst eine freiwillig, deliktorientierte Therapie anzuordnen. Es lasse sich vorläufig nicht sagen, beim Beschwerdeführer sei bei realistischer Betrachtung «kein signifikanter Resozialisierungserfolg zu erwarten», heisst es im Entscheid des Verwaltungsgerichts.

Der Schweizer hatte im Dezember 2015 in Rupperswil eine Frau, deren beiden Söhne und die Freundin des älteren Sohnes brutal ermordet. Den jüngeren Sohn nötigte er vorher zu verschiedenen sexuellen Handlungen, die er auf seinem Mobiltelefon aufnahm. Nach den Morden versuchte er das Haus der Opfer mit Fackelöl in Brand zu stecken. Der Mörder wohnte im gleichen Quartier wie die Opferfamilie.

Das Bezirksgericht Lenzburg verurteilte den Mann zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe und ordnete eine ordentliche Verwahrung an. Zusätzlich gewährte es eine vollzugsbegleitende, ambulante therapeutische Massnahme zu Behandlung der psychischen Störung des Mannes.

Das Obergericht bestätigte des Urteil, hob die ambulante Massnahme jedoch auf. Das Bundesgericht wies die Beschwerde des Vierfachmörders dagegen ab. Gemäss Bundesgericht schliessen sich die Verwahrung und die Anordnung einer ambulanten therapeutischen Massnahme rechtlich aus.

Abklärungsprozess vorzeitig abgebrochen

Wie das Aargauer Verwaltungsgericht zum Verfahren für eine freiwillige Therapie weiter ausführt, brach das kantonale Amt für Justizvollzug den Abklärungsprozess vorzeitig ab, in der unzutreffenden Annahme, dass eine freiwillige Therapie von vornherein ausscheide.

Eine initiale Abklärung des Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes habe ergeben, dass keine belastbaren Argumente bestünden, die gegen die Behandlungswilligkeit und -fähigkeit des Beschwerdeführers sprächen. Seine zuletzt präsentierte Arbeitshaltung qualifiziere ihn grundsätzlich für eine allfällige rückfallpräventive, deliktorientierte therapeutische Auseinandersetzung. Der Mörder befindet sich in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies in Regensdorf ZH.

«Obwohl die vorliegende Beschwerde nur teilweise gutgeheissen wird, ist der Beschwerdeführer als vollständig obsiegend zu betrachten», heisst es im Entscheid des Verwaltungsgerichts weiter. Mit seinem Grundanliegen, dass ein therapeutischer Prozess in Gang gesetzt werde, der ihm allenfalls eine Verbesserung der Legalprognose ermögliche, dringe er letztlich durch. Der Kanton Aargau muss dem Beschwerdeführer daher die Parteikosten für das Verfahren bezahlen. (sda)

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