Ein Ex-Mitarbeiter des Bundes soll während Jahren das Computersystem so manipuliert haben, dass ein Auto-Importeur keine CO2-Sanktionen bezahlen musste. Dafür soll er 2000 Franken pro Monat erhalten haben. Die Bundesanwaltschaft (BA) hat nun eine Anklage eingereicht.
Dem ehemaligen Mitarbeiter des Bundesamtes für Strassen (Astra) wird unter anderem vorgeworfen, dass er sich von 2014 bis 2017 von zwei Verwaltungsräten eines Auto-Importeurs habe bestechen lassen und Urkunden gefälscht habe, wie die BA am Montag mitteilte. Gleichzeitig wird den beiden Verwaltungsräten Anstiftung zur Urkundenfälschung, mehrfaches Bestechen und Abgabebetrug zur Last gelegt.
Gemäss der BA war der Angeklagte von 2012 bis 2017 als technischer Sachbearbeiter in der Abteilung Strassenverkehr beim Astra angestellt. In dieser Zeit traten CO2-Emissionsvorschriften für neue Personenwagen in Kraft. Demnach mussten die Emissionen bis Ende 2015 auf durchschnittlich 130 Gramm CO2 pro Kilometer gesenkt werden.
Überschreiten die durchschnittlichen Werte aller importierten Autos diese Schwelle, dann muss das Unternehmen eine Strafe bezahlen. Das Bundesamt für Energie (BFE) und das Astra sind zuständig für die Importe, stellen die Rechnungen für die CO2-Sanktionen aus und führen das Inkasso.
Nach Angaben der BA änderte der Angeklagte die Daten, die für die Berechnung der CO2-Sanktionen ausschlaggebend sind, in den Computersystemen des Astra während drei Jahren so ab, dass der Importeur keine Strafe entrichten mussten.
Die beiden Verwaltungsräte hätten dem Mann für diese «Dienstleistung» 2000 Franken pro Monat bar bezahlt. Ohne die Manipulationen des Astra-Mitarbeiters hätte das Unternehmen demnach neun Millionen Franken an CO2-Sanktionen bezahlen müssen.
Nach einer Strafanzeige des Astra eröffnete die BA 2017 ein Strafverfahren gegen den damaligen Astra-Mitarbeiter. Später wurde das Verfahren auf die beiden Verwaltungsräte ausgeweitet. Nach «umfangreichen Ermittlungen» wurden die drei nun beim Bundesstrafgericht in Bellinzona angeklagt.
Die Strafanträge wurden noch nicht bekannt gegeben. Bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils bestehe die Unschuldsvermutung. (sda)
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Es würde mich nicht wundern wenn es sich um Vertreter und Gläubige einer bekannten Partei wären die sich gerne mit Hetze und Verunglimpfungen hervor tut.
Es gilt die Unschuldsvermutung, deswegen keine Namen...